Von Christiane Eckert/VOL.AT
Es war zehn Tage vor Weihnachten, der Angeklagte, dessen Cousine und deren Lebensgefährte saßen bei einander und tranken reichlich Bier. Dann eskalierte in der Götzner Wohnung ein Streit zwischen den beiden Männern, der 36-jährige mehrfach Vorbestrafte riss seinen Kontrahenten bei der Rangelei dermaßen heftig am Hodensack, dass dieser eine große Risswunde erlitt. „Aus Versehen, ich musste mich doch wehren“, behauptet der Angeklagte.
Gutachten eingeholt
Das 50-jährige Opfer erzählt von den Schmerzen, dass es operiert werden musste und zuhause noch lange mit einer Spezialunterhose herum laufen musste, weil die Wunde immer wieder nachblutete. Wie der Abend genau abgelaufen ist, kann aber auch das Opfer nicht erzählen, zu viel Alkohol war im Spiel. Wie die Verletzung genau einzustufen ist, ist rechtlich von großer Bedeutung, geht es beim Angeklagten doch um viel. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll nun klären, ob es eine „an sich schwere Verletzung“ war, eine „länger als 24 Tage andauernde Gesundheitsschädigung“ oder eine andere Art der Verletzung. Bis dahin bleibt der Verfahrensausgang ungewiss.
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