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Hodenverletzung beschäftigt Vorarlberger Justiz

Der Angeklagte spricht von Notwehr und Versehen.
Der Angeklagte spricht von Notwehr und Versehen. ©Eckert
Feldkirch - Ein Gutachten soll heute klären, ob der Angeklagte schwere Körperverletzung begangen hat.

Von: Christiane Eckert (VOL.AT)

„Also bitte – ich greif doch niemandem an den Hodensack“, verantwortete sich der 36-Jährige im Mai vor Gericht. Der Freund seiner Cousine habe ihm ein sexuelles Verhältnis mit der Verwandten unterstellt, da sei es zum Streit gekommen. Im Zuge des Gerangels, das im Übrigen das Opfer angefangen habe, habe er den Gegner quasi in Notwehr versehentlich unglücklich erwischt. Eigentlich habe er ihn am Schenkel packen wollen, so der Beschuldigte.

Bös verletzt

Zehn Tage vor Weihnachten musste der im Genitalbereich Verletzte operiert werden und war zehn Tage lang krankgeschrieben. „Die Wunde heilte schlecht, ich musste eine Spezialunterhose tragen“, erinnerte er sich im Prozess. Nun soll ein Gutachten darlegen, ob die übel aussehende Verletzung im rechtlichen Sinne eine schwere Körperverletzung darstellt. Das ist entscheidend für die Strafbemessung. Der Prozess soll heute beendet werden.

(Red.)

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