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Testamentsaffäre: Ein Einspruch gegen Anklage

Erste Opfer werden entschädigt
Täter, Helfer und Scheinerben
Die Rolle von Walter M.
Verwalter von Millionen
Vom Alltag eines Fälschers
Die Werkstatt des Verbrechens

Peter H., einer der Hauptbeschuldigten in der Testamentsaffäre, geht auf Konfrontationskurs zur Staatsanwaltschaft Feldkirch. Wie das Landesgericht auf VN-Anfrage bestätigte, hat der Viertangeklagte die gegen ihn erhobene Anklage beeinsprucht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen Beteiligung am Amtsmissbrauch und gewerbsmäßig schweren Betrug vor. Der gebürtige Dornbirner, der mithilfe etlicher mutmaßlich gefälschter Testamente abkassierte und die erschlichenen Millionen gehortet haben soll, sitzt seit über eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Einspruchsfrist abgelaufen

Die Einspruchsfrist gegen die 266 Seiten starke Anklageschrift mit der Geschäftszahl „8 St 170/09h“ ist am vergangenen Dienstag abgelaufen. Laut dem stellvertretenden Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, Othmar Kraft, werden keine weiteren Rechtsmittel mehr erwartet. Peter H. ist somit der einzige von insgesamt neun Beschuldigten, der gegen die Anklage kämpft.

Wie die VN aus gut informierten Justizkreisen erfuhren, will H. offenbar nicht gemeinsam mit den angeklagten Justizbediensteten vor Gericht gestellt werden – also ein eigenes Verfahren erreichen. Er sei in die Sache hineingezogen worden, habe mit den Testamentsfälschungen an sich nichts zu tun und wolle nicht mit den anderen in einen Topf geworfen werden, soll es in dem Schreiben des bislang umfassend Geständigen sinngemäß heißen. Zudem mache H. in dem Einspruch auf seinen schlechten Gesundheitszustand aufmerksam und kritisiere die lange Untersuchungshaft. Einspruchsgründe, wie sie in der Strafprozessordnung vorgesehen sind, habe der Beschuldigte nicht geltend gemacht, heißt es.

Einspruch ohne Chancen

Jetzt muss der Akt jedenfalls dem Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden. Sollte etwas nicht stimmen, wären weitere Erhebungsanträge zu erledigen. Im Falle der – laut Insidern sicher zu erwartenden – Abweisung wird die Anklageschrift endgültig rechtskräftig. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die Mega-Causa in das bereits am Salzburger Landesgericht anhängige Verfahren gegen Richterin Kornelia Ratz miteinbezogen wird. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht, so Imre Juhász, Sprecher des LG Salzburg.

 

VN

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