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Testamentsaffäre: Erste Opfer werden entschädigt

(VN) Feldkirch - Die Staatsanwaltschaft gibt einen Teil des sichergestellten Vermögens frei.
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Es ist soweit: Mehr als zwei Jahre nach Auffliegen der Testamentsaffäre am Bezirksgericht Dornbirn werden erstmals geprellte Erben entschädigt. Rund 800.000 Euro sollen demnächst ausbezahlt werden. Wie Chef-Ankläger Wilfried Siegele auf VN-Anfrage mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nach Einbringung der Anklage die Beschlagnahme einzelner Vermögensgegenstände aufgehoben. Geld und Grundstücke werden jedoch nur an jene Geschädigten rückerstattet, die in Zivilprozessen bereits ein rechtskräftiges Urteil erwirkt und Exekution geführt haben. Alle anderen müssen wohl das Ende des langwierigen Strafverfahrens abwarten oder ebenfalls vor dem Zivilgericht um ihr Recht kämpfen.

Drei rechtskräftige Urteile

Das erste zivilgerichtliche Urteil in der Testaments­affäre hatte Richterin Marlene Ender im November des vergangenen Jahres gesprochen. Zwei Klägerinnen bekamen jeweils 19.000 Euro plus Kosten und Zinsen zugesprochen. Das Geld stammt aus dem Nachlass ihrer 2005 verstorbenen Cousine. Sie hatte die Frauen im Jahr 1991 in ihrem Testament als Erbinnen eingesetzt. Wie in so vielen anderen Fällen auch, tauchte aber plötzlich ein anderes Testament auf, mit dem die mutmaßlichen Fälscher ihren Strohmann Peter H. ins Spiel brachten. „Meine Mandanten können bis in 14 Tagen mit dem Geldsegen rechnen“, so der Dornbirner Rechtsanwalt Klaus Fischer gegenüber den VN.

Aufatmen

Um wesentlich mehr geht es im Verlassenschafts-Fall des 2004 verstorbenen Dornbirners Ernst R.: Hier dürfen sich insgesamt sechs Geschädigte über die Rückerstattung eines Vermögens (Bankguthaben und Liegenschaften) in der Höhe von 600.000 Euro freuen. Ein weiterer Teil der umgeleiteten Millionen-Erbschaft (Grundstücke, die an gutgläubige Scheinerben gingen) wurde bereits rückabgewickelt.

„Meine Mandanten waren die Ersten, die Klage eingebracht haben“, sagt Anwalt Günter Flatz. „Das Verfahren war sehr kompliziert, jetzt können sie endlich aufatmen.“ In einem weiteren rechtskräftig abgeschlossenen Zivilverfahren ging es immerhin um 150.000 Euro und zwei Riedgrundstücke.

Dicke Konten

Wie die VN bereits ausführlich berichteten, hatte die Staatsanwaltschaft bei dem mutmaßlichen Testamentsfälscher Jürgen H. und dessen Komplizen Peter H. knapp zwei Millionen Euro auf Sparbüchern, Bankkonten und Wertpapierdepots sowie mehrere Liegenschaften und Liegenschaftsanteile sichergestellt. Der Beschluss auf Aufhebung der Beschlagnahme ist noch nicht rechtskräftig. (VN)

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