So wird der pensionierte und mitangeklagte Rechtspfleger am Bezirksgericht Dornbirn in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beschrieben.
Nebensache
Ob als Hinweisgeber für potenzielle Beute, als Anstifter zu falschen Beglaubigungen oder als konkreter Mittäter bei der Planung von schweren Straftaten der Name WalterM. wird mit vielem in Verbindung gebracht. 1959 trat er in den Gerichtsdienst ein, ging 2000 als Grundbuchrechtspfleger in Pension. Die Anklageschrift berichtet von unkontrollierter Winkelschreiberei am Bezirksgericht Dornbirn zu M.s Zeiten. Wörtlich heißt es: Die Einhaltung von Verfahrensvorschriften verkam phasenweise zur Nebensache. In diesem Umfeld entwickelten sich die hochkriminellen Aktivitäten der Testamentsfälscher.
Hinweise
Im angeklagten Deliktszeitraum wird der heute 72-Jährige konkret mit mehreren Betrugsfällen in Verbindung gebracht. Bei den Vertragsfälschungen im Zusammenhang mit der Verlassenschaft von Margot Montel (Wert über 300.000 Euro) war M. laut Anklageschrift in die Tatplanung eingebunden, gab entscheidende Hinweise zur Gestaltung des Verbrechens. Ein gefälschter Übergabevertrag mit nachfolgendem Schenkungsvertrag brachte das Vermögen zu Jürgen H.s willfährigem Onkel Klaus H. und letztlich in die Hände der Betrüger.
Coup im Ebnit
Als ebenfalls wertvoller Ratgeber und kreativer Mitgestalter erwies sich WalterM. nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft beim gefälschten Mutschler-Testament, das auch die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz schwer belastet. So soll der im Ebnit wohnhafte Pensionist die Idee für die gefälschten Legate Marie Juretschke und Anna Ida Grabher gehabt haben. Jürgen H. hatte laut Polizeibericht seinen pensionierten Ex-Kollegen um Mithilfe gebeten. Im heimatlichen Ebnit soll sich laut Staatsanwaltschaft M.s aktivster Coup abgespielt haben. Demnach initiierte WalterM. nach dem Tod des Josef Wohlgenannt ein gefälschtes Testament, das Wohlgenannts Lebensgefährtin sowie Pater Sporschill als Begünstigte vorsah. Es ging u. a. um eine Liegenschaft im Wert von 105.000 Euro. Die rechtmäßige Erbin, Wohlgenannts in Dornbirn wohnhafte Gattin, wurde mit einem Pflichtteil abgespeist. Das Testament verfasste Jürgen H., Clemens M. leistete seine Dienste am Gericht. M. selbst hatte eine Forderung gegen den ruhenden Nachlass in Höhe von 8.700 Euro erhoben und diesen Betrag auch erhalten.
Gewinnorientiert
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet WalterM. als Person mit Insiderwissen und Kontakten. Er habe seine Tipps und Tricks nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sein Mitwirken war gewinnorientiert und darauf ausgerichtet, bei sich bietender Gelegenheit eine Einnahme (auch) aus Betrugshandlungen zu erzielen. Diese Annahme wird von Jürgen H. mehrfach bestätigt, liest es sich in der Anklageschrift. WalterM. streitet alle Anschuldigungen ab.
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