Den geplanten Termin hat Richterin Christina Rott den Staatsanwälten und Verteidigern mitgeteilt, mit denen sie zuvor Verhandlungstermine abgesprochen hat.
Testamentsaffäre II: Neun Verhandlungstage
Der vorläufige Terminplan sieht insgesamt neun Verhandlungstage vor. Demnach soll am Freitag, dem 25. Juli, das Urteil des Schöffensenats verkündet werden. Verhandelt werden soll in drei Blöcken zu je drei Tagen – zunächst am 30.6., 1.7. und 2.7., im zweiten Block vom 16. bis 18. Juli und zuletzt vom 23. bis 25. Juli. Sollten weitere Verhandlungstage notwendig werden, hat das Gericht dafür den 28., 29. und 31.7. eingeplant.
“Schuldsprüche wegen schweren Betrugs”
Den zweiten Prozess um den großen Vorarlberger Justizskandal hat der Oberste Gerichtshof (OGH) angeordnet. Denn das Höchstgericht in Wien hat am 7. Oktober des Vorjahres die Urteile des ersten Salzburger Testamenteprozesses vom 31. Juli 2013 teilweise aufgehoben. Der OGH meint, dass manche Schuldsprüche nicht wegen Amtsmissbrauchs, sondern wegen schweren Betrugs ergehen hätten sollen.
Eine neue Chance für Richterin Ratz
Vier von fünf angeklagten Vorarlberger Gerichtsmitarbeitern werden sich in Salzburg erneut in erster Instanz zu verantworten haben, darunter auch Richterin Kornelia Ratz, die seit vier Jahren suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch. Für die Justizbediensteten und den als falschen Erben eingesetzten Buchhalter bedeutet die Prozesswiederholung eine neue Chance.
Erste Instanz: Haft für alle Angeklagten
Im ersten Rechtsgang sind sie wegen der Fälschung von Testamenten allesamt zu Haftstrafen verurteilt worden. Ratz kam mit einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten mit einem unbedingten Teil von zehn Monaten davon. Der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn wurde als Haupttäter zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, der Leiter der Außerstreitabteilung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, ein pensionierter Rechtspfleger zu zwei Jahren bedingter Haft, der Buchhalter zu fünf Jahren Gefängnis.
Bestätigt hat der OGH den Schuldspruch und die Strafe für den Rechtspfleger in Außerstreitsachen, der rechtskräftig drei Jahren Gefängnis, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt wurde. Sollte es keine Befangenheitsanträge geben, würde Bettina Maxones-Kurkowski wiederum als Ersatzrichterin mitwirken. (Seff Dünser)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.