"Sonderurlaub für Katastropheneinsätze hätte Win-Win-Situation geschaffen"

Heute wurde die Idee im Rechtsausschuss diskutiert – und von den anderen Parteien abgelehnt. „Die SPÖ steht hinter den Einsatzkräften. Ich bin ehrlich enttäuscht darüber, dass man sie derartig im Stich lässt. Nicht alle Mitarbeiter werden wegen der Hilfe bei Katastropheneinsätzen von ihren Unternehmen freigestellt. Einige müssen auch extra Urlaub nehmen oder Überstunden opfern. Die Arbeit dieser Leute ist unbezahlbar. Es wäre deshalb das Mindeste gewesen, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen“, so Manuela Auer.
Win-Win-Situation
Konkret sieht der Vorschlag von Manuela Auer vor, dass die Unternehmen durch Mittel des Katastrophenfonds entschädigt werden, wenn ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit bei Katastropheneinsätzen mithelfen. Das wäre eine Win-Win-Situation für alle, vor allem für die Gesellschaft insgesamt. Indem aber alles so bleibt wie bisher, steigt auch der Druck auf Unternehmen und Arbeitnehmer: „Vor allem für kleinere Unternehmen kann der spontane Ausfall von Mitarbeitern eine große Belastung sein. Gleichzeitig werden es sich die Mitarbeiter in solchen Situationen zweimal überlegen, ob sie nicht doch lieber zur Arbeit gehen, anstatt etwa Sandsäcke gegen Hochwasser zu stapeln. Das ist eine untragbare Situation. Daher wollten wir hier eine Verbesserung erreichen.“
Ehrenamt auch durch Taten unterstützen
Wenig Verständnis hat die Sozialdemokratin für die Ablehnung auch deshalb, weil vor allem der Landeshauptmann in seinen Worten regelmäßig den Wert des Ehrenamtes hochhalte. „Schöne Worte bringen den Einsatzkräften nichts, Taten aber sehr wohl. Ich hätte mir erwartet, dass alle Parteien hinter ihnen stehen“, so Auer. Immerhin werden die Naturkatastrophen aller Voraussicht nach zunehmen. Gleichzeitig tun sich die Organisationen immer schwerer, genügend ehrenamtliche Mitstreiter zu finden. Auer: „Verantwortungsvolle Politik erkennt das und handelt.“ Erstaunt ist sie besonders über die direkte Ablehnung durch den Landeshauptmann. Für die Mitarbeiter des Landesdienstes gibt es nämlich bereits eine ähnliche Regelung – nur für alle anderen nicht.