AA

Schwurgericht tagt über Mordanklage

©VOL.AT/Eckert
Der 60-Jährige bestreitet Mordabsicht, eine Tötung im Affekt gibt er zu.
Mordprozess: Frau stirbt nach Würgeattacke

von Christiane Eckert

Ein 59-jähriger Mann, der am vergangenen Nationalfeiertag in Bürs seine Lebensgefährtin erwürgt haben soll, musste sich am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes verantworten. Die 47-jährige Frau war nach ihrer Wiederbelebung in kritischem Zustand ins LKH Feldkirch eingeliefert worden, sie starb wenige Tage später.

Dass der 60-jährige Vorarlberger am 26. Oktober vergangenen Jahres seine damalige Freundin in Bürs tötete, räumt er ein. Die beiden hatten in der Bürser Wohnung des Mannes einen heftigen Streit, es kriselte seit langem und beide sprachen dem Alkohol zu. Verteidiger Bernd Widerin macht gleich im Eröffnungsplädoyer klar, worauf die Verteidigung hinaus will. Die Frau wurde getötet, das sind die Fakten, doch die Verteidigung betont den Hintergrund der Tötung, die aufgestauten Emotionen und will auf Totschlag hinaus. Dafür müssten die Geschworenen eine allgemein begreifliche Gemütsbewegung im Tatzeitpunkt bejahen.

Als Erstes schildert nun der Angeklagte sein Leben, die Beziehung mit dem Opfer. Die Schilderung fällt ihm schwer, immer wieder schluckt er und macht Pausen. Er hat schriftlich etwas vorbereitet.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Die Frau verstarb zwei Tage nach der Tat. Ursache, so Gerichtsmediziner Walter Rabl, war das rund vier Minuten lange Würgen. Gerichtsmediziner Walter Rabl macht klar, dass es bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit lediglich zehn bis 15 Sekunden benötigt. Nach zwei bis drei Minuten bleiben Schäden zurück, nach vier bis fünf Minuten ist ein Opfer tot. „Hatte sie Schmerzen?“, fragt der Angeklagte mit tränenerstickter Stimme. Rabl wiederholt, dass die 47-Jährige nach den ersten 15 Sekunden bewusstlos war. Aus den Obduktionsergebnissen kann er aber ableiten, dass die Frau recht kräftig gewürgt worden sein muss.

Relevanter Affekt ist selten

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert beim Angeklagten zwar einen Zermürbungsprozess und psychische Angeschlagenheit, doch von Unzurechnungsfähigkeit kann keine Rede sein, so der Fachmann. Beim Beschuldigten selbst wurde zum Tatzeitpunt zwar eine geringe Alkoholisierung errechnet. Gerichtspsychiater Reinhard Haller führt allerdings aus, dass der Mann ein sogenannter Spiegeltrinker ist und das Steuerungsvermögen auch in den Zeiten des Entzugs gestört ist.

„In meiner 40-jährigen Gutachtertätigkeit ist mir bislang erst zwei oder drei Mal ein derart massiver Affekt untergekommen, dass dieser die Zurechnungsfähigkeit regelrecht ausschloss“, so Haller. Haller weiß um die Bedeutung einer jahrelangen Beziehung, die von Hassliebe dominiert wird. Zudem war die Frau starke Trinkerin und geprägt durch eine Borderlinestörung starken Stimmungsschwankungen unterworfen. Der Mann war laut Haller zwar eingeschränkt, aber auf alle Fälle zurechnungsfähig. Am Nachmittag sind noch drei Zeugen geladen. Sie sollen zur Persönlichkeit des Angeklagten Angaben machen.

Nach einer Mittagspause sind noch drei Zeugen geplant. Der Prozess ist bis in die Abendstunden anberaumt.

Video zum Tathergang:

Mehr Nachrichten aus Vorarlberg

(VOL.AT)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Schwurgericht tagt über Mordanklage