Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr sei an sich nicht für ihre harte Wortwahl bekannt. Bei der Präsentation des Berichtes des Landesrechnungshofes über die Gemeinde Fußach hielt sie jedoch fest: "Wir haben es noch nie erlebt, dass in so einem Ausmaß gegen Gesetze und Vorschriften bewusst verstoßen wurde.“
Der ehemalige Bürgermeister Ernst Blum (FPÖ), der im Herbst 2020 nicht mehr zur Gemeindevertretungswahl antrat, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung ein. Er habe anlässlich der Pensionierung des langjährigen Finanzleiters von Unregelmäßigkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfahren. Daraufhin wurde der Rechnungshof tätig und prüfte die Jahre 2016 bis 2019, vor allem das Personalwesen, das interne Kontrollsystem sowie die Veranlagungsgeschäfte. Der neue Bürgermeister Peter Böhler, seit Herbst 2020 im Amt, hatte nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten rechtliche Schritte gegen die beiden mutmaßlich Beteiligten, den ehemaligen Bürgermeister und den pensionierten Finanzleiter, angekündigt.
Gemengelage an Verfehlungen
Es sei eine beachtliche Gemengelage an Verfehlungen, die der Bericht auflistet, stellt die ÖVP in einer Aussendung fest. Die Rede sei von mangelnder Aufsichts- und Kontrollpflicht durch den damaligen FPÖ-Bürgermeister Ernst Blum. Erwähnt werden Kettenverträge bei Anstellungen von Bediensteten oder Entlohnungen mittels Wertgutscheinen ohne sozialversicherungsrechtliche Anmeldung. Eine elektronische Zeiterfassung habe die Gemeinde erst heuer unter dem neuen Bürgermeister Böhler eingeführt. Bei ihren finanziellen Veranlagungen habe die Gemeinde außerdem sowohl gegen selbst auferlegte Vorgaben. als auch gegen das Spekulationsverbotsgesetz verstoßen.
„Das ist nur eine kleine Auswahl an Verfehlungen, die vom Rechnungshof kritisiert wurden“, gibt Klubobmann Roland Frühstück zu bedenken. „Wir werden vor allem über die politische Verantwortung für dieses Desaster reden müssen und die liegt eindeutig bei der langjährigen Mehrheitsfraktion FPÖ und ihrem Bürgermeister Ernst Blum! Abgesehen davon, wird die Staatsanwaltschaft noch länger damit beschäftigt sein, die strafrechtlichen Aspekte dieser Causa zu bearbeiten“, so Frühstück abschließend.
(VOL.AT)
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