Raststätte Hörbranz: Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug

“Verfahrensrechtliche Ungereimtheiten” will Strele ausfindig gemacht haben. Worin diese genau bestehen, möchte die Landesvolksanwältin noch nicht bekannt geben. Sicher ist aber, dass sie Ende Mai eine Verordnungsprüfung beim Verfassungsgerichtshof beantragen wird. Dabei gehe es ihr “in erster Linie um Klarheit” – vor allem natürlich für jene Anrainer, die dem Projekt von Beginn an skeptisch gegenüber standen.
“Das erst Mal in der Ära Strele”
Ulli Huchler gehört sicher dazu. Sie engagierte sich von Beginn an in der Bürgerinitiative „Für eine bessere Verkehrsführung“. Insbesondere an Flächenverbrauch und Verkehrsführung des Projekts stießen sich die Projektgegner. Zum Vorgehen der Landesvolksanwältin will sich Huchler aber nicht äußern. Nur einen Satz lässt sie sich entlocken: “Fakt ist, dass es das erste Mal in der Ära Strele ist, dass ein solches Verfahren angestrebt wird.”
Hehle bleibt gelassen
Joachim Nägele, seines Zeichens Sprecher der Projektbetreiber, weiß nach eigener Aussage “von gar nichts”, will die Vorgänge deswegen auch nicht weiter kommentieren. Nicht ganz so zurückhaltend gibt sich der Bürgermeister von Hörbranz, Karl Hehle. Er sieht einen “ganz normalen Vorgang” und blickt der Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof “gelassen entgegen”. Das Verfahren sei sehr sorgfältig durchgeführt worden und von der zuständigen Stelle beim Land abgesegnet worden.
Zum Bau der neuen Raststätte soll das Gelände des ehemaligen Zollübergangs und umliegende Grünflächen herangezogen worden. Bei einer Volksbefragung in Hörbranz hatten sich im September 2012 gleich 74 Prozent für das Projekt ausgesprochen. (MST)