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Neues Maklergesetz bringt Entlastung für Mieter

©APA; Canva
Mieter müssen künftig keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Regierung ändert das Maklergesetz und führt das Bestellerprinzip ein. Es gehe darum, eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit zu beenden, so Justizministerin Alma Zadic am Dienstag.

Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Es geht um 50 Mio. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten.

Enorme finanzielle Herausforderung

Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende sei die Maklerprovision eine enorme finanzielle Herausforderung, betonte Zadic. Da jede dritte Mietwohnung nach Ende der Befristung neuvermietet werde, fallen für viele Menschen immer wieder Maklergebühren an, so die grüne Ministerin. Es sei eine große Ungerechtigkeit, für eine Dienstleistung zu bezahlen, die man nicht selbst beauftragt habe.

Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein.

Immobilienbranche muss sich erst darauf "einstellen"

ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse. Ob im Gegenzug die Inflationsanpassung bei den Richtwert- und Kategoriemieten per 1. April erfolgt, ließ Zadic offen. Dies sei noch in Prüfung, so die Ministerin. Es würden gerade die Auswirkungen abgeschätzt.

Das sagt Nina Tomaselli:

Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sagte, in der Novelle des Maklergesetzes würde auch verankert, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge profitieren werden. Sie äußerte Wertschätzung für die Makler als "professionelles Bindeglied" zwischen Vermieter und Mieter.

Deutschland als Vorbild

Die Regierung hat sich bei den Gesetzesplänen unter anderem Deutschland als Vorbild genommen. Dort wurde das Bestellerprinzip vor sieben Jahren eingeführt. Zadic sagte, sie gehe nicht davon aus, dass die Vermieter die Provision auf die Miete aufschlagen werden. Auch in Deutschland sei es zu keiner Erhöhung gekommen. Auch die Zahl der Wohnungsinserate sei in Deutschland nur vorübergehend zurückgegangen und habe sich wieder auf dem vorherigen Niveau eingependelt.

Das Bestellerprinzip war eine jahrelange Forderung von Mieterschutzorganisationen. Auch Arbeiterkammer und SPÖ drängten mehrfach darauf, Widerstand kam aus der Immobilienwirtschaft. Im Wahlkampf 2019 schwenkte die ÖVP um und trat ebenfalls für das Bestellerprinzip ein.

(APA)

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