Neuerliche Abstimmung zu Sanierungsverfahren der Strolz GmbH

Das OLG Innsbruck hat jedoch den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zugelassen, da keine höchstgerichtliche Rechtsprechung hierzu vorliegt. Das Unternehmen bereitet parallel dazu eine erneute Abstimmung über den Sanierungsplan vor, wie die ikp Vorarlberg in einer Presseaussendung berichtet.
Es muss nochmal abgestimmt werden
Über den Sanierungsplan des Modehaus Strolz muss noch einmal abgestimmt werden. Am 11. März 2021 hatte die Mehrheit der Gläubiger den angebotenen Sanierungsplan des Unternehmens zugestimmt. Aufgrund einer umstrittenen Rechtsfrage zur Bewertung der Stimmrechte wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck das ursprünglich positive Abstimmungsergebnis aufgehoben. Gegen diese Entscheidung wurde jedoch der ordentliche Revisionsrekurs – somit eine Überprüfung der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof – zugelassen. "Wir nehmen dieses Ergebnis zur Kenntnis und arbeiten bereits auf Hochtouren an den notwendigen nächsten Schritten um das Sanierungsverfahren im Sinne der Mehrheit der Gläubiger positiv abzuschließen. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einen Termin für eine neuerliche Abstimmung durch die Gläubiger zu erhalten und uns entsprechend darauf vorzubereiten", berichtet Geschäftsführerin Olivia Strolz.
Sanierungsverfahren aufgrund von Umsatzeinbruch
Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wurde im vergangenen Dezember am Landesgericht Feldkirch eingeleitet. Gründe dafür waren insbesondere ein massiver Umsatzrückgang seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 und der Ausfall des Wintertourismus in der Saison 2020/21. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern der Strolz GmbH belaufen sich auf 13,5 Millionen Euro.
(VOL.AT)
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