In Kürze entscheidet das Wiener Oberlandesgericht (OLG), ob es bei der 15-jährigen Freiheitsstrafe für einen 22-jährigen Soldaten bleibt, der am 9. Oktober 2017 in der Albrechtskaserne in Wien-Leopoldstadt einen 20 Jahre alten Grundwehrdiener erschossen hat. Der Termin für die Behandlung der Strafberufung wurde auf den 28. November angesetzt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in diesem Fall Mitte Oktober die Nichtigkeitsbeschwerde des jungen Salzburgers in nicht öffentlicher Sitzung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Damit ist der Schuldspruch wegen Mordes rechtskräftig, den im Juni Geschworene am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhängt hatten.
Der tödliche Schuss auf dem Kasernengelände war gefallen, nachdem es sich der später Getötete im Ruheraum eines Wachcontainers bequem gemacht hatte, in dem er gemeinsam mit dem 22-Jährigen und einem dritten Grundwehrdiener in einem Dreier-Rad Dienst versah. Nach seiner Schicht zog sich der 20-Jährige die Schuhe und die Oberbekleidung aus und legte sich auf eine Pritsche. Er dürfte geschlafen haben, als ihm eine aus einem Sturmgewehr StG 77 abgefeuerte Kugel in den Kopf drang.
Motiv des 22-jährigen bisher noch immer unklar
Der Angeklagte war bis zuletzt bei seiner Schießunfall-Version geblieben. Er behauptete, er habe seinen Kameraden, mit dem er sich im übrigen “perfekt” verstanden hätte, zum gemeinsamen Rauchen einer Zigarette wecken wollen, sei beim Betreten des Ruheraums gestolpert und gestürzt, wobei sich unabsichtlich der Schuss gelöst hätte. Das habe nur deshalb passieren können, weil ihm zuvor die Waffe aus der Hand gefallen sei, wobei eine Patrone aus dem Magazin in den Lauf gelangt sei.
Dieser Version trat jedoch ein Schießsachverständiger entgegen. Er fand keinen Hinweis, dass sich der Schuss “ohne besonderes Zutun gelöst haben kann”, wie es in seiner Expertise hieß. Der Ballistiker hatte in Vorbereitung auf die Verhandlung mit der Tatwaffe und der vom Bundesheer verwendeten Munition zahlreiche Fallversuche durchgeführt. Aus diesen ergab sich für den Gutachter, dass die Patrone zweifelsfrei nicht durch Fallen der Waffe in den Lauf gelangt war. Überdies war das StG 77 entsichert.
Ungeklärt blieb in dem Verfahren die Frage nach dem möglichen Motiv für einen Tötungsvorsatz. Der 20-Jährige soll den Älteren aufgrund dessen molliger Statur angeblich gehänselt und “Schatzi” genannt haben.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.