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Rekrut in Wiener Kaserne erschossen: U-Haft über Verdächtigen verhängt

Der verdächtige 22-Jährige kommt in Untersuchungshaft.
Der verdächtige 22-Jährige kommt in Untersuchungshaft. ©APA
Jener 22-jährige Soldat, der am Montag in einer Kaserne in Wien-Leopoldstadt einen Kameraden mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hat, wird in Untersuchungshaft genommen.
Ermittlungen wegen Mordverdachts
Was man zunächst wusste
Wachsoldat in Wien erschossen

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 22-jährigen Soldaten, der am vergangenen Montag in einem Wachcontainer in einem Bundesheergebäude einen Rekruten mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hatte, die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer der APA mit.

Gegenüber der Haftrichterin blieb der Verdächtige bei seiner bisherigen Verantwortung. Er behauptet weiter, er könne sich an nichts erinnern und habe keine Erklärung, wie es zu dem Schuss kommen konnte. Er habe den 20-Jährigen, mit dem er befreundet gewesen sei, bloß aufwecken wollen.

Soldat in Wien erschossen: Anwalt akzeptiert U-Haft

Der Rechtsvertreter des Schützen, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), hatte gegen die Verhängung der U-Haft keine Einwände. Diese ist daher vorerst bis 27. Oktober rechtswirksam. Die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen ist in diesem Fall wohl unumgänglich – ein Gutachter wird zu klären haben, ob die Erinnerungslücken Ausfluss einer psychischen Erkrankung bzw. einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder womöglich eine bloße Schutzbehauptung sind. Von Bedeutung ist auch die Frage, ob der 22-Jährige im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger bewusstseinsverändernder Substanzen stand.

Bereits mit einer Gutachtenerstattung wurde der Ballistiker Ingo Wieser betraut, der die Tatwaffe – ein Sturmgewehr 77 – sowie die verwendete Munition untersuchen soll. Unterdessen wartet man bei der Staatsanwaltschaft auf das schriftliche Obduktionsgutachten des Gerichtsmediziners.

Anwalt über seinen Mandanten: “Er ist gebrochen”

Arbacher-Stöger geht weiterhin von einem Unfall aus, das betonte er im Gespräch mit der APA. Er möchte nun das psychiatrische sowie das ballistische Gutachten abwarten. “Er ist gebrochen”, sagte Arbacher-Stöger über den psychischen Zustand seines Mandanten.

“Er kann sich nicht erklären, wie das passiert ist. Und bricht zusammen, wenn er darüber reden muss”, berichtete der Rechtsvertreter. Aufgrund der Traumatisierung – die jungen Männer seien miteinander befreundet gewesen – könne sich der 22-Jährige an die Geschehnisse nur mehr teilweise erinnern, meinte der Jurist. Der Soldat hat den Angaben zufolge seinen Kameraden aufwecken wollen, dann sei “der Schuss gefallen, und plötzlich waren alle da”. Mit “alle” bezeichnete der 22-Jährige die Polizei, die jedoch erst eine Stunde nach dem Vorfall am Tatort eintraf. Das psychiatrische Gutachten soll nun klären, ob die Erinnerungslücken aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eine bloße Schutzbehauptung sind.

Das Sturmgewehr sei dem 22-Jährigen im Dienst am Montag einmal hinuntergefallen. Deshalb sei es denkbar, dass eine Patrone in den Lauf geraten sei, wiederholte Arbacher-Stöger. “Das haben mir Heeresangehörige bestätigt, dass das möglich ist.” Ein ballistisches Gutachten soll auch darüber Aufschluss geben.

(APA, Red.)

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