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Rekrut in Wiener Kaserne erschossen: 22-Jähriger spricht bei Prozess weiter von Unfall

Rekrut in Wiener Kaserne erschossen. Am Mittwoch startete der Prozess.
Rekrut in Wiener Kaserne erschossen. Am Mittwoch startete der Prozess. ©APA/HANS PUNZ
Am Mittwoch musste sich ein 22-Jähriger, der am 9. Oktober 2017 einen Rekrut in einer Wiener Kaserne erschossen hatte, vor Gericht verantworten. Der gebürtige Salzburger behauptete, er habe seinen Kameraden wecken und mit diesem eine Zigarette rauchen wollen. Dabei sei er gestolpert, aus seinem Sturmgewehr StG 77 hätte sich versehentlich ein Schuss gelöst.
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Das Projektil drang dem 20-Jährigen aus unmittelbarer Nähe in den Kopf und durchschlug den Schädel. Er hatte keine Überlebenschance. Die Anklage wirft dem 20-Jährigen Mord vor.

Rekrut in Wiener Kaserne erschossen

Die Waffe war entgegen sämtlicher Vorschriften geladen und entsichert, was für Staatsanwalt Georg Schmid-Grimburg dafür spricht, dass es sich um keinen Schießunfall handeln kann: “Das ist eine Waffe, die dafür ausgerichtet ist, dass man in den Krieg zieht.” Um überhaupt einen Schuss abgeben zu können, müsse man beim StG 77 zuerst eine Spannschiene kraftvoll zurückschieben und nach vorne drücken. Erst dann sei eine Patrone im Lauf. Zusätzlich muss die Waffe dann noch entsichert werden. All das habe der Angeklagte auf den wenigen Metern Richtung Ruheraum getan, gab der Staatsanwalt zu bedenken.

Der 22-Jährige hatte gemeinsam mit dem später Getöteten und einem dritten Grundwehrdiener in einem sogenannten Wachrad Dienst versehen. Im Rahmen seiner Grundausbildung hatte er ein einziges Mal mit dem Sturmgewehr StG 77 geschossen. Mit dem Getöteten habe er sich “perfekt verstanden, von Anfang an”, versicherte der Angeklagte. Der 20-Jährige – wie er mit türkischen Wurzeln – habe ihn wegen seines Übergewichts nicht gehänselt, während ihn andere “Jumbo” nannten. Stattdessen sei er von diesem auf Türkisch “Schatzi” gerufen worden: “Wir haben uns einfach Kosenamen gegeben.”

22-Jähriger wollte späteres Opfer wecken

Am gegenständlichen Abend habe er mit dem 20-Jährigen seine letzte Zigarette teilen und ihn daher wecken wollen. Beim Betreten des Ruheraums sei er ins Stolpern gekommen: “Vielleicht über meine eigenen Füße, vielleicht war ein Schuhband offen, ich weiß es nicht.” Er sei auf den Boden gefallen, habe aber keinesfalls die Waffe beschädigen wollen. Deswegen habe er das Sturmgewehr, das er in der rechten Hand hielt, “ausgelassen”. Da habe sich der Schuss gelöst: “Es war ein ohrenbetäubender Krach.” Entsichert sei die Waffe gewesen, weil ihm das Sturmgewehr kurz zuvor auf den Boden gefallen sei. Dabei sei ungewollt eine Patrone in den Lauf geraten. Dass das StG 77 nicht gesichert war, erklärte der Angeklagte damit, dass er ständig mit dem Sicherung “gespielt” hätte, “wenn ich draußen war. Es war der einzige Zeitvertreib, wenn man stundenlang draußen steht”. Er habe gern “die Sicherung hin- und hergeschoben, damit die Zeit vergeht.”

“Er spielt sich gern mit der Waffe”

Der dritte Grundwehrdiener in dem Wachrad hatte im Vorfeld andere Kameraden vor dem Angeklagten und dessen sorglosem Umgang mit dem Sturmgewehr gewarnt. “Passt’s auf mit dem. Er spielt sich gern mit der Waffe”, empfahl der junge Mann seinen Kameraden. Wie er als Zeuge dem Schwurgericht verriet, habe der 22-Jährige zum Zeitvertreib gern repetiert.

Kein greifbares Motiv “für die Wahnsinnstat”

Der Staatsanwalt war sich bewusst, dass er den Geschworenen kein greifbares Motiv “für diese Wahnsinnstat”, wie er sich ausdrückte, präsentieren konnte: “Wir wissen nicht, was den Angeklagten angetrieben hat. Aber gerade bei Kapitalverbrechen gibt es oft kein erkennbares Motiv.” Ein Schießsachverständiger hätte jedenfalls festgestellt, dass sich das Sturmgewehr entgegen der Darstellung des Angeklagten beim Herunterfallen nicht nachgeladen haben dürfte: “Er hat die Waffe bewusst geladen, indem er die Spannschiene zurückgeschoben hat.” Außerdem sei es “eher unwahrscheinlich, dass ein junger Mensch derart über die eigenen Füße stolpert, dass er hinfällt”. Fazit des Staatsanwalts: “In dem Moment, wo er abgedrückt hat, wollte er das Opfer töten.”

Er selbst sei in den vergangenen Wochen drei Mal gestolpert und hätte sich dabei sogar verletzt, konterte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat). Für einen Mord brauche es “ein Mindestmaß an Motiv”. Im gegenständlichen Fall sei weit und breit keines zu sehen. Arbacher-Stögers Schlussfolgerung: “Ein Vorsatzdelikt gibt der Akt nicht her.” Der Staatsanwalt habe mit seiner Anklage vielmehr “aus einem Schießunfall einen ganz schlimmen, geplanten Mord gemacht”. In Wahrheit habe sich das Ganze “einfach deppert zugetragen”. Eine “blöde Aneinanderreihung von Zufällen” hätte den 20-Jährigen das Leben gekostet, sagte Arbacher-Stöger.

Zeugenvernahme im Prozess um getöteten Grundwehrdiener in Wien

Auf Antrag des Verteidigers wurde jener Häftling als Zeuge vernommen, mit dem sich der 22-Jährige unmittelbar nach seiner Überstellung in die Justizanstalt Josefstadt eine Zelle geteilt hatte. “Er hat nur geweint. Die erste halbe Stunde habe ich nicht mit ihm reden können. Bis in die Früh hat er nur geweint. Er hat nichts geschlafen”, berichtete der Mann. Ihm habe der 22-Jährige berichtet, dass er seinen Kameraden aufwecken hätte wollen und dabei gestürzt sei: “Er hat nonstop betont, dass es ein Unfall war.”

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dem 22-Jährigen drohen bei einem anklagekonformen Schuldspruch zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

(APA/Red)

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