“Die befristete Zulassung gilt auch weiterhin für Bewerbsspiele der Ersten Liga, die nicht im Top-Spiel-Standard der Signalproduktion (Einzelspiel live auf Sky) produziert werden”, führte die Bundesliga in einer Aussendung aus. “Für Top-Spiele ist das Reichshofstadion auf Basis der heutigen Entscheidung des Protestkomitees jedoch nicht zugelassen, da hierfür noch eine Adaptierung bei den Kommentatorenplätzen notwendig ist.”
Lustenau kann gegen diesen Beschluss innerhalb von sieben Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen.
(APA)
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