Der ehemalige Detektiv gestand ein, seine 50-jährige Ex-Freundin und deren 76-jährige Mutter, beide verwandt mit Schlager-Star Stefan Mross, am 5. Mai 2021 in Wals-Siezenheim (Flachgau) erschossen zu haben. Wegen der Gefährlichkeit des Salzburgers wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Einstimmige Antwort
Verteidiger Andreas Schweitzer gab keine Erklärung ab. Staatsanwältin Elena Haslinger verzichtete auf Rechtsmittel. Die Geschworenen habe die Frage, ob es sich um einen Doppelmord gehandelt hat, einstimmig mit "Ja" beantwortet. Das Gericht bezeichnete den hohen Einsatz an Gewalt bei der Tat und die Tötung von gleich zwei Personen als einen besonderen Erschwernisgrund. Zwei Opfer-Angehörigen wurde ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 90.000 Euro zugesprochen.
Abschreckende Wirkung
Der vorsitzende Richter Philipp Grosser sagte, das Gericht sei zu der Erkenntnis gekommen, dass das Tatmotiv auch in der Zurückweisung des Angeklagten durch die 50-Jährige gelegen sei. "Unter dem Aspekt der generalpräventiven Verhinderung von Frauenmorden kommt dem Urteil eine abschreckende Wirkung zu. Dieser Umstand wurde bei der Strafbemessung insbesondere auch berücksichtigt", sagte Gerichtssprecher Peter Egger zur APA.
(APA)
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