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3G-Regel am Arbeitsplatz kommt mit 1. November

Es ist fix: 3G am Arbeitsplatz kommt mit 1. November.
Es ist fix: 3G am Arbeitsplatz kommt mit 1. November. ©APA; Canva
Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.
3G am Arbeitsplatz: So denkt man im Ländle
Das sagenUnternehmen zu 3G am Arbeitsplatz

Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Einhaltung verantwortlich

Verpflichtend ist der 3G-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) 3. Corona-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen - etwa im Büro oder in der Kantine. Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelungen für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich: Auch dieses Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - verantwortlich.

"Schutznetz gegen das Corona-Virus"

Gesundheitsminister Mückstein sprach von einem weiteren "Schutznetz gegen das Corona-Virus". "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss", sagte er beim gemeinsam mit Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bestrittenen Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Kocher freute sich über eine "praxistaugliche Meldung", die sicherstellt, dass der "Schutz der Menschen" sichergestellt ist.

Durch 3G-Nachweis entfällt Maskenpflicht

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Arbeitnehmer durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen,) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

FFP2-Maske für Alten- und Pflegeheime sowie Spitäler

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum 3G-Nachweis) für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen. Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in sämtlichen schon bisher bekannten "3G-Settings" - etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

Erlassen werden kann die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag - nach dem Beschluss im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Ebenfalls fixiert werden mit der 3. Corona-Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung bereits am 20. September präsentiert wurden. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten, hieß es seitens der Regierung.

Die Details:

WO GILT "3G AM ARBEITSPLATZ"?

Der 3G-Nachweis ist in der Arbeit überall dort mitzuführen, wo man in Kontakt mit anderen Personen kommen kann. Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, bei denen Kontakt quasi ausgeschlossen werden kann - etwa für LKW-Fahrer. Die 3G-Pflicht gilt künftig explizit auch für Spitzensportler sowie für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.

ÜBERGANGSFRIST

Die 3G-Regel gilt ab 1. November. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November ist es für all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, möglich, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

KONTROLLEN und STRAFEN

Arbeitgeber müssen stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen laut dem COVID-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer können diese Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro betragen, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

MASKENPFLICHT

Grundsätzlich entfällt mit dem 3G-Nachweis die Maskenpflicht in der Arbeit. Relevant ist dies vor allem in Bereichen, wo schon bisher eine FFP2-Maskenpflicht auch für die Mitarbeiter galt, etwa in Supermärkten.

Weiterhin verpflichtend ist der Mund-Nasen-Schutz zusätzlich zum 3-G-Nachweis hingegen für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Besuche in diesen Einrichtungen sind nur mit FFP2-Maske möglich - und zwar zusätzlich zum 3G-Nachweis.

Die FFP2-Pflicht gilt wie schon bisher auch für Kunden an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel). In sonstigen Kundebereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) müssen Kunden entweder einen 3G-Nachweis mitführen oder eine FFP2-Maske tragen. Wie schon bisher keine Maskenpflicht besteht bei "3G-Settings" (etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, beim Besuch von Theatern, Friseuren, Veranstaltungen). Die Bundesländer oder einzelne Unternehmen können bei all diesen Punkten strengere Vorgaben machen.

>> Alle Informationen zu Covid-19 auf VOL.AT <<

(APA)

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