Bisher gilt der Karfreitag nur in der alt-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag. Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften bekommen bisher einen Feiertagszuschlag für die Arbeit am Karfreitag. Da ein bezahlter Feiertag nicht nur einzelnen Relgionsgruppen zugestanden werden darf, ist diese Regelung gleichheitswidrig. So zumindest lautet eine Entscheidung des EUGH. Die Regierung muss daher bis 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag finden. Kanzleramtsminister Gernot Blümel ließ ja schon wissen, dass man keinen zusätzlichen Feiertag in Österreich einführen wolle.
Diskussion in Bevölkerung
Kurz nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes begann die Diskussion in der Bevölkerung: Sollte der Karfreitag zum Feiertag für alle werden oder nicht? Bei einer VOL.AT-Umfrage im Messepark in Dornbirn waren sich die Befragten nicht einig. Während einige den Karfreitag allein des weiteren freien Tages wegen als Feiertag für alle fordern, stellen sich andere auf die Seite des Arbeitgeber. “Warum nicht?” traf auf “Wieso denn?”. Auch die Frage “Wer soll das bezahlen” wurde im Bezug auf die Feiertagszuschläge laut.Rasche rechtliche Klärung
“Den Karfreitag als zusätzlichen Feiertag für alle einzuführen, erachten wir als falsch”, erklärt Mathias Burtscher, Geschäftsführer der Industriellenvereinigung Vorarlberg, gegenüber VOL.AT. Österreich liege bereits heute im internationalen Spitzenfeld bei den Feiertagen: “Mit insgesamt 13 gesetzlichen Feiertagen und mindestens 25 Urlaubstagen gewährt Österreich schon bisher auch ohne Karfreitag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine hohe Anzahl an freien Arbeitstagen. Es braucht daher eine rasche rechtliche Klärung, die zu keiner weiteren Belastung des Industrie- und Arbeitsstandortes führt.” Man unterstütze die von der Regierung angekündigten Gespräche für eine zeitnahe und praxisgerechte Lösung.
EuGH-Urteil zu akzeptieren
Derzeit sei es so, dass alle Arbeitnehmer, die keiner der, durch die derzeitige Regelung begünstigten, Religionsgemeinschaften angehören, diskriminiert würden, verdeutlicht Rainer Keckeis, Direktor der Arbeiterkammer Vorarlberg auf VOL.AT-Anfrage. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes müsse akzeptiert werden, ansonsten brauche es eine Anlassgesetzgebung. Aus Sicht der AK Vorarlberg müsse man den bisher bevorteilten eben diesen Vorteil wegnehmen, sprich sie müssen trotzdem arbeiten. “Das EuGH-Urteil zum Karfreitag ist zu akzeptieren und umzusetzen”, konstatiert Keckeis. Alle Arbeitnehmer hätten zudem einen Anspruch auf einen Zuschlag wenn sie an diesem Tag Arbeiten müssen.
Rasche Neuregelung für Wirtschaft
„Der Europäische Gerichtshof fordert in seinem Urteil zum Karfreitag eine diskriminierungsfreie Feiertagsregelung”, erklärt WKV-Direktor Christoph Jenny. “Wir erwarten uns daher von der Bundesregierung eine rasche und aufkommensneutrale Neuregelung für Österreich.” Ein zusätzlicher Feiertag für alle Beschäftigten würde die Wirtschaft in Vorarlberg in etwa 30 Millionen Euro kosten und sei in Zeiten des akuten Fachkräftemangels das “völlig falsche Signal“. Eine Lösung, wie sie der evangelische Bischof Michael Bünker bereits vorgeschlagen habe, nämlich den Karfreitag zum allgemeinen Feiertag aufzuwerten und dafür den Pfingstmontag zu streichen oder die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen zu lassen, sei vorstellbar. “Wichtig ist, rasch zu handeln und eine Neuregelung zu finden, die keine Mehrbelastung für die Wirtschaft bedeutet“, betont Jenny.
Bischof Bünker im Interview mit Armin Wolf
Das Urteil zum Feiertagsentgelt am Karfreitag hat für eine Diskussion unter den Sozialpartnern geführt. Im Studio erklären Rolf Gleißner und Christoph Klein ihre Positionen.
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