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Illegale Aushub-Deponie im Leiblachtal?

Ein Leser ortet eine illegale Aushubdeponie im Leiblachtal.
Ein Leser ortet eine illegale Aushubdeponie im Leiblachtal. ©Leserreporter, Symbolbild: Canva Pro
Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
VOL.AT wurde ein Schreiben zugespielt. In diesem dreht sich alles um eine angebliche Ausbhubdeponie im Leiblachtal. Was dahinter steckt?

Konkret handelt es sich um eine Anfrage an das Land Vorarlberg. In dieser dreht sich alles um eine angebliche Aushubdeponie in Hohenweiler.

VOL.AT wurde das Schreiben von einem Leser zugespielt, der es selbst verfasste. In der Anfrage an das Land Vorarlberg dreht sich alles um eine angebliche Aushubdeponie in Hohenweiler.

Mann prangert angeblich Aushubdeponie an

Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Hohenweiler sei Aushubmaterial ausgebracht worden, erklärt der Mann in dem Schreiben. Er gibt an, er sei Drittel-Eigentümer des angrenzenden Grundstückes, sowie Mitbesitzer des Privatweges. "Bezüglich dieses gravierenden Eingriffs" ersucht er das Land, Ermittlungen aufzunehmen. Für den Mann stellt sich vor allem die Frage nach der umweltrechtlichen Bewilligung. Er stellt infrage, ob es sich um eine illegale Aushubdeponie handelt. "Laut Drohnenaufnahmen handelt es sich um eine Fläche von 50×15 m, ca. 15, m hoch", schreibt er. Auch eine Aufnahme des Grundstückes und der angeblichen Aushubdeponie liegen VOL.AT vor.

Dieses Foto soll die illegale Aushubdeponie zeigen. ©Leserreporter

Vor-Ort Kontrolle veranlasst

Laut der Auskunft des Büros von Landesrat Daniel Zadra gegenüber VOL.AT ging das Schreiben an einen breiten Verteilerkreis, unter anderem auch an die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz. "Nach Erhalt des E-Mails wurde seitens des Fachbereichs Abfallwirtschaft der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz umgehend eine Vor-Ort Kontrolle veranlasst", erklärt Büroleiterin Denise Beer auf VOL.AT-Anfrage. "Es fand in der Folge eine Erhebung durch einen abfalltechnischen Sachverständigen statt. Dessen Überprüfungsbericht wurde der zuständigen Behörde, der Bezirkshauptmannschat Bregenz, zur weiteren Veranlassung weitergeleitet."

Zadra ist der zuständige Landesrat für Umwelt und Klimaschutz. ©VOL.AT/Hartinger

Keine Aushubdeponie nach Abfallwirtschaftsgesetz

Der Sachverhalt sei bekannt, erklärt Philip Bickel von der Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz der BH Bregenz. Nach erfolgtem Lokalaugenschein durch den abfalltechnischen Amtssachverständigen zu der erfolgten Geländeauffüllung erklärt er: "Aktuell ist ein behördliches Bewilligungsverfahren für die Errichtung eines Ablagerungsplatzes für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial auf dem [… ] Grundstück, nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung anhängig. Im Zuge dessen wird der (beabsichtigte) Ablagerungsplatz auf allfällige negative Folge für die Natur und die Landschaftsentwicklung geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich nicht um eine Aushubdeponie im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002."

In derartigen Verfahren komme neben dem Antragsteller auch der Standortgemeinde sowie der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft zwingend Parteistellung zu, wobei diese Auflistung als abschließend zu betrachten sei, verdeutlicht Bickel gegenüber VOL.AT. "Wir bitten daher um Verständnis, dass wir im Hinblick auf den eingeschränkten Parteienkreis keine detaillierten Auskünfte zu einem laufenden Verfahren erteilen können."

"Wir wissen, dass wir vielleicht ein bisschen falsch gehandelt haben – zu früh – das geben wir zu", erklären die Besitzer des Grundstücks. ©Leserreporter

VOL.AT fragt die Eigentümer: "Das soll jetzt das Land abklären"

Die ganze Geschichte sei dem Land gemeldet, auch die BH sei bereits vor Ort gewesen, so die Grundstückseigentümer gegenüber VOL.AT. "Da gibt es gar kein Problem. Hier ist jetzt die BH am Hebel", verdeutlichen sie. "Für die Gemeinde ist es ok. Für das Land im Prinzip auch. Der Naturschutz – das geben wir zu – war nicht ganz durch. Das Wetter war gut, der Baggerfahrer war da", erklären sie. Einen Monat hätten sie vorher auf den Naturschutzbescheid gewartet. "Wir wissen, dass wir vielleicht ein bisschen falsch gehandelt haben – zu früh – das geben wir zu, aber das soll jetzt das Land abklären. Wenn es sein muss, dann sollen sie uns strafen." Sie seien rechtschaffene Leute, man wolle immer alles richtig machen.

"Angeschwärzt": Mann wohnt in Ungarn

Die Grundstückseigentümer sehen sich unfair behandelt und angeschwärzt. Sie hätten von dem Mann einen Brief erhalten, mit ihnen geredet habe niemand. Sie wüssten mittlerweile, wer sie angezeigt habe. "Es ist einer von weit weg", erklären sie. Der Mann wohne im Ausland, genauer gesagt in Ungarn, und sei in der Gemeinde und im Land bereits dafür bekannt, dass er schwierig sei. Für die Eigentümer stellt sich auch die Frage, wie der Mann von den Vorkommnissen auf ihrem Grundstück erfahren hat. "Der Mann ist weit weg, der uns angezeigt hat. Er muss hier in Hohenweiler einen Kollegen haben", meinen sie. Dass dieser Hohenweiler "Nachbar" einfach "hinterrücks" Fotos und Drohnenaufnahmen mache und sie ihm ins Ausland schicke, sei eine Frechheit. Hier gelte es zudem abzuklären, ob Drohnenaufnahmen eines Grundstückes so überhaupt erlaubt seien. Es handle sich zudem nicht wie beschrieben um ein Nachbargrundstück. "Es ist auf der komplett anderen Seite", verdeutlichen die Eigentümer.

Die Vorarlberger Naturschutzanwältin Katharina Lins. ©Vorarlberg LIVE

"Nicht naturschutzfachlich dramatisch"

VOL.AT holte auch die Meinung von Naturschutzanwältin Katharina Lins ein. "300 Kubik. Das ist offensichtlich eine kleine Sache", meint diese. Ein Gutachten gebe es noch nicht. Der Antrag des Besitzers liege auch ihr vor, so Lins. "Es schaut jetzt nicht naturschutzfachlich dramatisch aus", gibt sie zu verstehen. Es handle sich offenbar um eine intensiv genutzt Wiese. "Hier ist eine kleine Mulde, die man auffüllen möchte", so Lins gegenüber VOL.AT. Darauf angesprochen, dass der Grundstücksbesitzer ohne Naturschutz-OK gehandelt habe, meint sie: "Da ist er nicht der erste oder letzte, der auf so eine Idee kommt."

Nachträgliche Bewilligung und Strafe möglich

Im schlimmsten Fall werde eine Strafe von der BH kommen. "Aber man kann es auch nachträglich bewilligen und es schaut jetzt naturschutzfachlich gar nicht dramatisch aus", gibt die Naturschutzanwältin zu verstehen. "Was man sicher auch noch schauen muss, ist, ob das Gelände stabil ist." Dem sei nicht immer so, wie man in der nahen Vergangenheit gelernt habe. Generell sei es ein Grenzbereich: Wenn es sich um eine große Aufschüttung handle, sei es Sache des Abfallrechts. Wenn sie nur klein sei, könne man es naturschutzrechtlich genehmigen, was auch einfacher sei. Wenn der Fall genehmigungsfähig sei, könne man wie gesagt nachträglich genehmigen. Die Naturschutzanwaltschaft warte derzeit das Gutachten ab. Es dauere immer etwas, bis so etwas genehmigt werde, so Lins.

(VOL.AT)

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