Von Seff Dünser - Aus dem Gerichtssaal
Eine der schrecklichsten Bluttaten der vergangenen Jahre in Vorarlberg hat sich am 16. September 2017 in einem Hohenemser Mehrparteienhaus ereignet. Nach Darstellung der Polizei hat ein 38-jähriger Familienvater zuerst seine zwei Töchter im Alter von vier und sieben Jahren erstochen und dann seine 33-jährige Gattin. Danach, so die polizeilichen Erkenntnisse, rammte sich der Österreicher türkischer Abstammung ein Messer in die Brust und sprang aus dem Fenster der Wohnung in den Tod.
Die Eltern des mutmaßlichen Dreifachmörders führen am Landesgericht Feldkirch einen Amtshaftungsprozess gegen die Republik Österreich, der gestern begonnen hat. Die beiden Kläger fordern als Schadenersatz 146.000 Euro, davon 120.000 Euro als Trauerschmerzengeld, weil sie ihren Sohn und ihre beiden Enkelinnen verloren haben. Zudem wurden etwa Kosten für die Beerdigung eingeklagt.
Für den Verlust ihrer Angehörigen machen die Kläger einen Polizisten mitverantwortlich. Der Beamte hat kurz vor den Bluttaten mehrere telefonische Notrufe eines Schreie hörenden Wohnungsnachbarn ignoriert und erst nach rund einer Viertelstunde Hohenemser Polizisten zum Tatort geschickt.
Zu spät
Klagsvertreterin Serpil Dogan argumentiert, die Bluttaten hätten verhindert werden können, wenn nicht erst gut eine halbe Stunde nach dem ersten von mehreren Notrufen eine Polizeistreife am Tatort eingetroffen wäre. Die Wiener Finanzprokuratur, die mit der Republik Österreich anwaltlich die Arbeitgeberin des Bundespolizisten vertritt, ist gegenteiliger Ansicht: Selbst bei einem sofortigen Ausrücken der Polizei wäre es bereits zu spät gewesen.
Zivilrichter Dietmar Hildebrand hat gestern ein gerichtsmedizinisches Gutachten zu den Tatzeiten in Auftrag gegeben und die Verhandlung vertagt. Im Strafverfahren wurde der Polizist im Mai am Landesgericht vom Anklagevorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das nicht rechtskräftige Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, über die der OGH noch nicht entschieden hat.
Beamter bleibt suspendiert
Im Disziplinarverfahren wurde über den Bundespolizisten in erster Instanz die Entlassung ausgesprochen. Der 48-jährige Beschuldigte bekämpft die Entscheidung der Disziplinarkommission des Innenministeriums und bleibt deshalb suspendiert. Das nun zuständige Bundesverwaltungsgericht wird erst nach einem rechtskräftigen Urteil im Strafprozess tätig werden.
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