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Dreifachmord in Vorarlberg: Eltern des Täters klagen Republik

Bluttat in Hohenems
Bluttat in Hohenems ©VOL.AT/Steurer
Hohenems - Polizist reagierte erst spät auf Notrufe: Eltern des mutmaßlichen Hohenemser Mörders fordern 120.000 Euro Trauerschmerzengeld.
Polizist angeklagt: Auf Notrufe nicht reagiert
Polizist unter Verdacht
Vater tötet Frau und Kinder

Von Seff Dünser (NEUE)

Eine der schrecklichsten Bluttaten der vergangenen Jahre in Vorarlberg hat sich am 16. September 2017 in einem Hohenemser Mehrparteienhaus ereignet. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Polizei hat ein 38-jähriger Familienvater zuerst seine zwei Töchter im Alter von vier und sieben Jahren erstochen und dann seine 33-jährige Gattin. Danach rammte sich der Österreicher türkischer Abstammung, so die polizeilichen Erkenntnisse, ein Messer in die Brust und sprang aus dem Fenster in den Tod.

Klage gegen Republik

Nun haben die Eltern des mutmaßlichen Dreifachmörders am Landesgericht Feldkirch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Das teilte gestern Klagsvertreterin Serpil Dogan mit. Die beiden Kläger fordern 146.000 Euro, davon 120.000 Euro als Trauerschmerzengeld, weil sie ihren Sohn und ihre beiden Enkelinnen verloren haben. Zudem wurden etwa Kosten für die Beerdigung eingeklagt.

Für den Verlust ihrer Angehörigen machen die Kläger einen Polizisten mitverantwortlich. Der Beamte hat wenige Minuten vor den Bluttaten mehrere telefonische Notrufe eines besorgten Wohnungsnachbarn ignoriert. Der Nachbar rief danach, noch vor dem für Notrufe zuständigen Polizisten selbst, bei der Polizeiinspektion Hohenems an.

Zahlungen abgelehnt

Die Feldkircher Rechtsanwältin Dogan argumentiert, die Bluttaten hätten verhindert werden können, wenn nicht erst rund eine halbe Stunde nach dem ersten von mehreren Notrufen eine Polizeistreife am Tatort eingetroffen wäre. Die Wiener Finanzprokuratur, die mit der Republik Österreich anwaltlich die Arbeitgeberin des Polizisten vertritt, ist gegenteiliger Ansicht: Selbst bei einem sofortigen Ausrücken der Polizei wäre es bereits zu spät gewesen. Deshalb lehnt die Finanzprokuratur die geforderten Schadenersatzzahlungen ab. Für den Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde noch kein Verhandlungstermin ausgeschrieben.

Strafprozess

Im Strafverfahren wurde der Polizist, wie berichtet, von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Ihm wird in der Anklageschrift vorgeworfen, auf mehrere Notrufe nicht reagiert und damit seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Auch für den Strafprozess gibt es am Landesgericht noch keinen Termin.

Im Disziplinarverfahren wurde über den Bundespolizisten in erster Instanz die Entlassung ausgesprochen. Der 49-jährige Beschuldigte bekämpft die Entscheidung der Disziplinarkommission des Innenministeriums am Bundesverwaltungsgericht.

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