von Seff Dünser/Neue
Im September 2017 hat ein türkischstämmiger Mann nach den Erkenntnissen der Polizei in einem Mehrparteienhaus in Hohenems seine beiden Töchter im Alter von vier und sieben Jahren und danach seine 33-jährige Gattin erstochen. Demnach rammte sich der 38-Jährige danach im Badezimmer der Wohnung ein Messer in die Brust und sprang aus dem Fenster in die Tiefe. Der mutmaßliche Dreifachmörder kam dabei ums Leben.
Vor den Bluttaten hat ein Nachbar unter der Notrufnummer 133 den diensthabenden Sachbearbeiter der Polizei am Telefon über Schreie von Erwachsenen und Kindern aus der Wohnung und darüber informiert, dass gegen den Familienvater ein Betretungsverbot bestehe. Trotzdem hat der Polizist nach den Feststellungen der Disziplinarkommission des Innenministeriums erst nach mehr als einer Viertelstunde, und erst nach dem fünften Notruf des Nachbarn, reagiert und die Polizeiinspektion Hohenems alarmiert. Wenige Minuten davor hat aber bereits der Nachbar bei der Hohenemser Polizei angerufen, so die Disziplinarkommission. Als die Polizisten am Tatort eintrafen, konnten sie nur noch den Tod von vier Menschen feststellen.
Entlassen
Die Disziplinarkommission des Innenministeriums hat den Polizisten zuerst suspendiert und dann im Vorjahr entlassen. Der 49-jährige Beamte bekämpft derzeit seine Entlassung beim Bundesverwaltungsgericht. Das teilte auf Anfrage sein Anwalt Bertram Grass mit. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Polizisten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Das bestätigte gestern auf Anfrage Heinz Rusch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es werde geprüft, ob der Beschuldigte zu spät auf Notrufe reagiert und dadurch das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt begangen habe, sagte Staatsanwalt Rusch. Dazu sei das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Im Juli 2018 war Rusch nach der Entlassung des Polizisten medial noch so zitiert worden, dass die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren eingeleitet habe. Denn das dem Beamten zur Last gelegte Fehlverhalten begründe keinen ausreichend Anfangsverdacht für ein strafrechtliches Verfahren. Grass, der Anwalt des Polizisten, beantragt die Aufhebung der Entlassung seines Mandanten und die Einstellung des Amtsmissbrauch-Strafverfahrens.
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