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Harder Grundstücksdeal: Kucera "grob sorgfaltswidrig"

der Oberste Gerichtshof (OGH) als Diziplinargericht bestätigt die Ansicht der Rechtsanwaltskammer.
der Oberste Gerichtshof (OGH) als Diziplinargericht bestätigt die Ansicht der Rechtsanwaltskammer. ©VOL.AT/Paulitsch, Stiplovsek
Der Oberste Gerichtshof hat als letzte Instanz sein Urteil zur Rolle von Rechtsanwalt und Ex-ÖVP-Landtagsabgeordneten Matthias Kucera im Fall des sogenannten "Harder Grundstücksdeals" gefällt.
Kucera legt seine Ämter nieder
Urteil im Harder Grundstücksdeal

Wie der ORF Vorarlberg berichtet, hat Matthias Kucera, der als Rechtsanwalt den Kaufvertrag aufgesetzt hatte, laut Urteilsspruch des OGH "grob sorgfaltswidrig" gehandelt. Den Vertrag in gegenständlicher Form aufzusetzen, sei zwar in Ordnung, dann aber den Käufer gegen den Verkäufer zu vertreten, nicht. Kucera hätte überdies den betagten Verkäufer über Risiken und Nachteile eines solchen Vertrages aufklären müssen, stellt der Oberste Gerichtshof fest. Kucera muss nun 1.000 Euro Bußgeld bezahlen.

Nachdem die Rechtsanwaltskammer festgestellt hatte, dass Kucera gegen die Standesehre verstoßen habe, legte dieser im März 2019 sein Landtagsmandat nieder.

Bereits im Herbst 2017 war der Grundstücksdeal bekannt geworden. Der Sohn des betagten Verkäufers, selbst Rechtsanwalt, meldete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit seines Vaters an, der Verkauf gestoppt und seitdem mehrfach prozessiert.

Die Daten zum Grundstücksdeal

Ein Harder ÖVP-Gemeindepolitiker wollte dem 96-jährigen Besitzer ein 1.600 Quadratmeter großes Grundstück in Hard für 50.000 Euro abkaufen. Ein Quadratmeterpreis von 31 Euro. Ortsüblich war zu diesem Zeitpunkt mehr als das Zehnfache, der Wert des Grundstücks ca. 800.000 Euro.

Es gab mehrere Gutachten, bis der Käufer einsehen musste, dass der Pensionist nicht geschäftsfähig und der Kauf damit ungültig war.

(VOL.AT)

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