Von: Christiane Eckert
Martin Bösch erklärte heute zu Beginn des Prozesses, was überhaupt Gär- und Siebreste sind. Immerhin scheint fast das gesamte Verfahren immer wieder um derartige Begriffe zu kreisen. Diese Ausführungen sind hilfreich, denn auch die Anwälte sind keine „Müllexperten“. Alles wird genau protokolliert und an diese Begriffe knüpfen offenbar auch Missverständnisse und falsche Beschuldigungen. So schildert es jedenfalls der Angeklagte.
Fehler bei Ermittlungsbehörden
Bösch bringt ein Beispiel: In einem Sitzungsprotokoll vom Juli 2014 heißt es sinngemäß, dass die Gärreste nach weiterer Verarbeitung für den Einbau in einen Damm verwendet werden können. Allerdings erst, wenn die Rückstände sauber getrennt wurden und Kompost übrigbleibt. Also, dass nur jene Feinanteile eingebaut werden, die ökologisch hochwertig und einwandfrei sind. Also „Kompost in den Damm“. In der Zusammenfassung der Ermittlungsbehörde werde statt dessen nieder geschrieben, dass 2014 bereits vom Einbau von Gärresten die Rede gewesen sei. Das sei aber falsch, denn Gärreste sind eine Stufe weit vor der Kompostgewinnung. Diese sollten nie als solche eingebaut werden, so Bösch. Und so gibt es laut Bösch noch mehrere Fälle von „falschen Zusammenfassungen“ seitens der Ermittlungsbehörden. Und dies habe ihm sehr zum Nachteil gereicht, so der Betriebswirt.
Rette sich wer kann
Bösch beschuldigt auch einen einstigen Kollegen, einst Betriebsleiter und ab April 2015 sogar in der Geschäftsleitung tätig, gegen ihn intrigiert zu haben. Der Drittangeklagte gab nämlich an, dass Bösch ihn mit dem Einbau von Gärresten beauftragt habe. In Wirklichkeit habe Bösch zu ihm gesagt, dass sich sein Kollege um die Gärreste kümmern solle. Allerdings so gemeint, dass er diese trocknen, sieben, sichten und dann die gewonnenen Feinanteile, sprich Kompost, für den Einbau verwenden solle. Er, Bösch wollte die Aufzeichnung dieses Gesprächs zur Entlastung vorlegen, da sei ihm sein Ex-Kollege zuvor gekommen und habe es den Ermittlern gegeben, um zu beweisen, dass Bösch ihm illegale Machenschaften angeordnet habe.
(Red.)
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