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Causa Häusle: Prozess hat begonnen

Ex-Geschäftsführer Martin Bösch
Ex-Geschäftsführer Martin Bösch ©Christiane Eckert
Heute begann der Prozess, der für 20 Tage angesetzt wurde. Die Staatsanwältin sprach von Vertuschung und eigenmächtigen Grabungen. Die Verteidigung des Ex-Häusle-Geschäftsführers Martin Bösch von Vorverurteilung und Einseitigkeit.
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Eine halbe Stunde dauerte bereits die Einvernahme der zehn Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen. Danach begann um kurz nach neun Uhr die zuständige Staatsanwältin Konstanze Manhart mit ihrem Eröffnungsplädoyer. „Als im März 2016 erstmals von einem Spaziergänger Müllreste in einem Damm gefunden wurden, hätte sich niemand träumen lassen, dass daraus ein Verfahren in dieser Dimension entsteht“, so die öffentliche Anklägerin in einem ihrer ersten Sätze. 96 Zeugen sind einvernommen, anfangs 18 Personen als Beschuldigte befragt worden. Es gab eine aufwendige Hausdurchsuchung bei der Firma Häusle, viele Grabungen, Untersuchungen, Proben, Analysen.

Vertuschung

Die Staatsanwältin weiß, dass das Ermittlungsverfahren lange dauerte, doch es waren lange Zeiträume zu untersuchen. Zudem hätte man sich teilweise äußerst unkooperativ gezeigt. „Am Ostermontag wurden eigenmächtig Grabungen durchgeführt, man versuchte mit dem Bagger heimlich vergrabenen, illegal entsorgten Müll wieder heraus zu holen“, so Manhart.

Nach der Staatsanwältin sind die Verteidiger am Wort. Neun an der Zahl, darunter einige erfahrene Strafverteidiger wie Albert Heiß, der eigens aus Innsbruck angereist ist oder Thomas Raneburger, der ebenfalls bereits in zahlreichen Strafprozessen auftrat. Die Führung des Prozesses hat Richter Andreas Böhler. Vor ihm stapeln sich Aktenberge, dennoch zeigt er bereits zu Beginn des Prozesses, dass er trotz zäher Materie Humor besitzt. Nach den Verteidigern beginnen die Beschuldigteneinvernahmen.

Verteidigung von Martin Bösch

Am Beginn der Gegenausführungen der Anwälte steht die Verteidigung von Martin Bösch. Es hätten keinesfalls objektive Ermittlungen stattgefunden. Der Verteidiger kennt den Erstangeklagten bereits seit 50 Jahren. Es hätten Vorverurteilung und Einseitigkeit vorgeherrscht. Seitens der Firma Häusle, seitens der Medien und seitens der Behörden. Es gebe keinen einzigen Beweis, der seinen Mandanten belaste, vielmehr ziehe man den Schluss: „Er muss davon gewusst haben …“, so die Kritik.

Intrige

Der Anwalt des Ex-Geschäftsführers bezweifelt auch, dass der „anonyme Spaziergänger“, der den Stein im März 2016 ins Rollen brachte, tatsächlich ein anonymer Spaziergänger war. Vielmehr ortet der Anwalt dahinter einen Insider der Firma, der einen bestimmten Zweck verfolgte. Auch dass sein Mandant vor 30 Mitarbeitern den illegalen Einbau angeordnet hätte, stimme in keinster Weise und wäre zudem äußerst dumm. Dass Bösch Hausverbot in der Firma erteilt wurde, hätte dazu geführt, dass er auf entlastendes Material keinen Zugriff mehr hatte. Auch das Verwehren von Akteneinsicht sei unfair gewesen und habe die Verteidigung quasi unmöglich gemacht. Der Reihe nach werden auch die anderen Verteidiger ihre Sicht der Dinge schildern, ehe die Angeklagten selbst am Wort sind.

Fortsetzung folgt morgen

Am ersten Tag des Häusle-Prozesses standen vor allem die Plädoyers im Vordergrund. Die Anschuldigungen einerseits, die Gegenausführungen der Verteidiger andererseits. Dieses Prozedere nahm beinahe den ganzen Tag in Anspruch, doch nun sind die grundsätzliche Positionen einmal ausgesprochen. Nun geht man Angeklagten für Angeklagten durch, fragt nach ihrer Version und hakt wiederum von beiden Positionen aus nach. Es gibt „bedeutendere“ Figuren in diesem Prozess wie etwa der einstige Geschäftsführer Martin Bösch und „Randfiguren“, denen nur wenig zur Last gelegt wird. Dementsprechend werden die Einvernahmen länger oder kürzer dauern. Weiter geht es morgen wieder um 8.30 Uhr. Und wieder wurde der ganze Tag für den Prozess reserviert.

(red.)

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