GIS-Befreiung: Wer die GIS nicht bezahlen muss

Dass eine mögliche Befreiung der Gis-Kosten vorliegt, kann unterschiedliche Gründe haben. Um der Kosten der Gis entbunden zu sein, müssen zusätzlich unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein.
Von Gis befreite Personen
Eine Befreiung der Gis kann dann beantragt werden, wenn eine soziale, als auch körperliche Hilfsbedürftigkeit einer Person vorliegt. Als hilfsbedürftig stuft die Gis folgende Personengruppen ein:
- Arbeitslose
- Gehörlose
- Bezieher von Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (Das Kinderbetreuungsgeld OHNE dessen Beihilfe befreit nicht.)
- Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (Bezieher der Grundversorgung, Zivildiener, Rezeptgebührenbefreite)
- Bezieher der Mindestsicherung/Sozialhilfe
- Pensionisten mit geringer Rente
- Bezieher von Pflegegeld
- Studenten, die Studienbeihilfe beziehen
Antragsformulare
Die Formulare zu den Anträgen sind auf der offiziellen Hompage der GIS Gebühren Info Service GmbH unter www.gis.at abrufbar. Weitere Informationen in Bezug auf die nötigen Voraussetzungen, die für die Befreiung der Gis von Nöten sind, sind hier zu finden.
Formulare versenden
Die ausgefüllten Formulare sind - mit den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten - entweder per Post oder per E-Mail zu versenden.
- Per Post an: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
- Per E-Mail an: kundenservice@gis.at
(VOL.AT)
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