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Gericht: Um 4 Uhr ist Sperrstunde in Bludenz

Die neue Sperrstundenregelung gilt in Bludenz seit dem 1. Jänner 2014. Die Berufung dagegen wurde abgewiesen.
Die neue Sperrstundenregelung gilt in Bludenz seit dem 1. Jänner 2014. Die Berufung dagegen wurde abgewiesen. ©W&W
Bludenz - Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer Bludenzer Diskothek ab. Um 4 Uhr ist Sperrstunde in den Bludenzer Nachtlokalen.
User nimmt Sperrstunde auf die Schippe
Nur in Bludenz gibt es nach 4 Uhr Probleme

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat nun die Rechtmäßigkeit der Bludenzer Sperrstundenregelung bestätigt. Das Gericht in Bregenz hat die dagegen erhobene Beschwerde einer Diskothek im Fohren-Center abgewiesen.

Die Stadt hat mit Jahresbeginn die Sperrstunde für Bludenzer Nachtlokale von 5 auf 4 Uhr vorverlegt. Begründet hat die Stadt die Maßnahme mit den zahlreichen Vorfällen im Unterhaltungszentrum Fohren-Center, von denen sich viele spät in der Nacht unter Alkoholeinfluss ereignet hätten. Im Vorjahr fielen bei der Bludenzer Polizei deswegen 53 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft und die Bezirkshauptmannschaft an.

Davon betrafen 19 Vorfälle die Diskothek, hält das Landesverwaltungsgericht fest. Danach gab es Anzeigen auch wegen elf Körperverletzungen, vier Raufhändeln, zwei Diebstählen, zwei gefährlichen Drohungen und einem Suchtgiftdelikt.

Gegen die Vorverlegung der Sperrstunde hatten Tausende Nachtschwärmer protestiert. Sie sind Teilnehmer der Facebook-Gruppe „Lokal-Patrioten: Rettet die Nacht”.

Kein Rechtsanspruch

Die Betreiber der Diskothek haben der Stadt Willkür vorgeworfen. Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts hat die Stadt von ihrem Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Sperrstunde hingegen keineswegs willkürlich oder exzessiv Gebrauch gemacht. Richterin Eva-Maria Längle verwies dabei auf eine Verordnung des Landeshauptmannes, wonach eigentlich bereits um 2 Uhr Sperrstunde ist. Die Stadt könne jedoch nach der Gewerbeordnung die Sperrstunde verlängern – was sie ja auch getan habe. Einen Rechtsanspruch auf eine Sperrstunde erst nach 2 Uhr gebe es allerdings nicht.

Die Disco-Betreiber behaupteten, ihr Lokal sei mit einer Sperrstunde bereits um 4 Uhr in ihrer Existenz bedroht. Darauf sei keine Rücksicht zu nehmen, zitierte dazu das Landesverwaltungsgericht den Verwaltungsgerichtshof in Wien.

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