„Der Landeshauptmann hat nach der Gewerbeordnung eine Sperrstundenverordnung zu erlassen. Die Vorarlberger Verordnung aus dem Jahr 1991 sieht für Diskotheken überhaupt keine eigene Sperrstunde vor, sodass diese wie normale Barbetriebe um 2 Uhr schließen müssen. In allen anderen mir bekannten Sperrstundenverordnungen anderer Länder ist die Sperrstunde für Diskotheken auf 6 Uhr festgelegt”, erklärt Rechtsanwalt Stefan Harg die Situation. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, beim Bürgermeister eine Verlängerung der Sperrstunde zu beantragen. Wird diese nicht erteilt, muss der Betrieb nichtsdestotrotz um 2 Uhr schließen. In Bludenz durften Diskotheken bis vor Kurzem bis 6 Uhr geöffnet haben, nun ist um 4 Uhr Schluss mit Feiern. Das sorgt sowohl bei den Gastronomen als auch bei den Partygästen für Ärger. Denn früher zusperren, bedeutet weniger Gäste und somit weniger Umsatz.
Schwere Zwischenfälle
Laut der Stadt Bludenz hat die frühere Sperrstunde aber auch einen Grund. „Für fünf Gastlokale wurde in Bludenz nun eine neue Sperrzeit festgesetzt. Dies war deshalb notwendig, weil seitens der Polizeiinspektion Bludenz und der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in massiver Form auf sicherheitspolizeiliche Bedenken hingewiesen wurde. Über 50 teils schwere Zwischenfälle in und um diese Lokale hat die Bundespolizei dazu veranlasst, vom Bürgermeister die Reduzierung der Sperrstunden einzufordern. Gesetzlich ist der jeweilige Bürgermeister dazu verpflichtet, die Sperrstunde zu reduzieren, wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen”, so Stefan Kirisits für die Stadt Bludenz. Weiters weist Kirisits darauf hin, dass es in ganz Vorarlberg nicht einmal eine Hand voll Lokale gibt, die eine durchgehende Sperrstunde (bis 5 Uhr) haben. Bis 31. 12. habe es insgesamt nur neun Lokale mit verlängerten Sperrstunden gegeben, fünf davon in Bludenz. Dass mit der neuen Verordnung gewalttätige Auseinandersetzungen eingebremst werden sollen, bestätigt auch Klaus Winder von der Bundespolizei: „Die neue Sperrstundenregelung sollte eine Besserung herbeiführen, das haben Erfahrungen schon gezeigt.”
Berufung eingebracht
„Im Verfahren in Bludenz wurde Berufung eingebracht. Nunmehr muss die Berufungskommission der Stadt Bludenz entscheiden”, so Harg. Auch für viele Gäste ist die Entscheidung zu einer Sperrstunde um 4 Uhr nicht nachvollziehbar.
Stellungnahme Thomas Krobath, Cruise
Thomas Krobath: „Das erste Gespräch fand am 18.11.2013 im Rathaus Bludenz statt und in diesem wurden wir darüber informiert, dass die Bundespolizei Bludenz, nicht zu verwechseln mit der Stadtpolizei Bludenz, sicherheitspolizeiliche Bedenken hat. Zumindest für das Fohren Center haben wir gemeinsam Maßnahmen beschlossen und ausgemacht, diese Ende Jänner 2014 zu bewerten. Auf eine weitere Initivative der Bundespolizei Bludenz wurde dann nur knapp drei Wochen später die frühere Sperrstunde beschlossen. Unserer Meinung nach ist dieser Beobachtungszeitraum zu kurz. Allgemein ist das Fohren Center ein recht großes Unterhaltungszentrum und wir können auch in Zukunft Raufereien nie ganz ausschließen. Laut Statistik der Bundespolizei Bludenz hat es im Jahr 2013 nach 4 Uhr zehn sicherheitsrelevante Tatbestände gegeben, das ist nicht einmal ein Vorfall pro Monat. Man sollte den jungen Erwachsenen über 18 Jahren nicht vorschreiben, wann sie ins Bett gehen sollen, in dem man die Lokale zwingt, um 4 Uhr zu schließen. In anderen Bundesländern gibt es für Clubs eine Sperrstunde von 6 Uhr. Der Umsatzverlust beträgt bei uns ca. 40 Prozent und da z.B. die Pacht zu den Fixkosten gehört, wird es für uns ziemlich knapp. Wie es für die anderen Lokale aussieht, kann ich nicht beurteilen. Wir hoffen, dass die Gäste aus Bludenz etwas früher ausgehen. Es gibt viele Gäste, die den Abend als Ganzes sehen und wenn es ein solches Angebot im Raum Bludenz nicht gibt, werden sie sich Alternativen Richtung Bezirk Feldkirch oder weiter suchen und diese dort auch finden. Unsere rechtliche Vertretung, WEH Rechtsanwälte, ist in Berufung gegangen. Zudem suchen wir ständig den Kontakt zum Bürgermeister, mit dem wir gemeinsam eine gute Lösung finden wollen. Die erstaunliche Mitgliederanzahl der Facebookgruppe ist zusätzlich ein Zeichen, dass die jungen Menschen in Bludenz und Umgebung mit der Sperrstunde nicht einverstanden sind. Schlussendlich bleibt es eine Entscheidung des Bürgermeisters, der verschiedenste Interessen abzuwägen hat.”
„Es wird geprüft, wie die Sperrstunden-Situation in anderen Bundesländern ist”
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser: „Eine Sperrstundenverlängerung kann man bis 5 Uhr beantragen. Denn ab dieser Zeit dürfen Lokale wieder aufsperren – in diesem Fall wäre dann durchgehend geöffnet. Momentan wird geprüft, wie die Sperrstunden-Situation in anderen Bundesländern ist. Im Fall Bludenz ist es so, dass die Sperrstunde immer drei Monate befristet ist. Da es in letzter Zeit zu einer Häufung von Vorfällen gekommen war, war der Bürgermeister dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Sollte sich die Situation in den nächsten drei Monaten bessern, kann es durchaus sein, dass die Sperrstunde wieder ausgeweitet wird.”
(WANN & WO)
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