FPÖ will U-Ausschuss zu Causa Pilnacek

Die FPÖ plante, die Causa Pilnacek zusammen mit den Corona-Maßnahmen in einem gemeinsamen U-Ausschuss zu behandeln. Nach einem Veto der Koalition entschied der VfGH, dass diese Verbindung unzulässig sei, da inhaltlich nicht zusammenhängende Sachverhalte nicht vermengt werden dürfen.
Antrag für U-Ausschuss zu Causa Pilnacek für September angekündigt
FPÖ-Generalsekretär Hafenecker kündigte nun für die nächste Plenarsitzung des Nationalrats am 23. September das Einbringen des Pilnacek-U-Ausschuss-Antrags an, dem dann kompakte Untersuchungen folgen sollten. Sobald diese abgeschlossen sind, soll ein weiterer U-Ausschuss beantragt werden, der sich ministerienübergreifend der Corona-Zeit widmen soll. Für den Generalsekretär hat letztlich der Verfassungsgerichtshof der FPÖ sogar einen Gefallen getan. Denn ursprünglich wollte man nur die Politik des Innenministeriums in der Pandemie untersuchen lassen, nun sollen alle Ressorts geprüft werden. Im Mittelpunkt stehen werden dabei laut Hafenecker Kanzleramt, Gesundheitsministerium und auch die seiner Meinung nach desaströse Wirtschaftspolitik dieser Zeit.
Vorrang hat für die FPÖ aktuell aber die Causa Pilnacek, würden sich doch die Ereignisse überstürzen, wie der Generalsekretär formulierte. Dabei spielte Hafenecker auf jüngst veröffentlichte Medienberichte rund um die Smartwatch Pilnaceks an, die sich in der Todesnacht mit anderen Geräten zu verbinden versucht habe. Dies legt für Hafenecker nahe, dass der suspendierte Sektionschef kurz vor seinem Tod an einem Donauarm nicht alleine gewesen sei.
FPÖ vermisst Aufklärungswille bei Justiz und Exekutive
Aufklärungswillen bei Justiz und Exekutive vermisst der erfahrene U-Ausschuss-Fraktionschef. So prüfe die Staatsanwaltschaft Krems, ob sie zurecht ihr Verfahren eingestellt habe: "Das macht den Bock zum Gärtner." Bei der Exekutive wiederum meinte Hafenecker, dass essenzielle Beweismittel verschwunden seien oder bewusst übersehen worden seien: "Das schaut nicht aus wie normale Polizeiarbeit." Genau deswegen dürfe das Parlament nicht wegschauen: "Wir sind sogar verpflichtet, restlos aufzuklären."
Weiters in Planung hat Hafenecker eine Reform der Verfahrensordnung bei U-Ausschüssen. Konkret soll es auch ein Minderheitsrecht geben, bei von der Mehrheit eingesetzten Ausschüssen prüfen zu lassen, ob die Inhalte zulässig sind. Hafenecker denkt hier, dass einem Viertel des Geschäftsordnungsausschuss ein entsprechendes Antragsrecht an den VfGH gegeben werden sollte. Zudem warb der Generalsekretär einmal mehr für eine Live-Übertragung der Befragungen.
Wann die Ladung von Auskunftspersonen beginnen kann, ist noch offen. Nach Einbringen des Antrags muss innerhalb von vier Wochen der Geschäftsordnungsausschuss neuerlich die Zulässigkeit prüfen. Wird diese bestätigt, muss das Ansuchen nur noch im Plenum des Nationalrats aufgerufen werden. Im Idealfall könnten im November die Akten geliefert werden und im Dezember die ersten Zeugen befragt werden. Wen er sich als Auskunftsperson wünscht, ließ Hafenecker am Freitag noch offen.
(APA/Red)
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