FPÖ-Antrag zu U-Ausschuss von VfGH abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat, ebenso wie zuvor die Regierungsfraktionen, das Begehren der FPÖ als rechtswidrig beurteilt. Laut einer Mitteilung des VfGH ist es unzulässig, inhaltlich nicht zusammenhängende Sachverhalte zu einem gemeinsamen Untersuchungsgegenstand in einem U-Ausschuss zu verbinden.
FPÖ wandte sich wegen U-Ausschuss an VfGH
Die FPÖ hatte versucht, einen Zusammenhang zwischen den beiden Themenkomplexen herzustellen, indem sie sich auf die angebliche Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern, insbesondere über das Innenministerium, berief. Im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats bestritten dies ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Freiheitlichen wandten sich daher - wie es im Fall eines Minderheits-Verlangens möglich ist - an den VfGH zur Klärung. Konkret wollten sie den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses für rechtswidrig erklären lassen. Diesen Antrag wies der VfGH ab.
Die Verfassungsrichter folgten dabei der Argumentation der Regierungsfraktionen. "Nach Ansicht des VfGH begründet der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses mit diesen Ausführungen hinreichend, dass das Verlangen der Abgeordneten der FPÖ nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht", hieß es. Der Geschäftsordnungsausschuss habe nachvollziehbar dargelegt, dass sich der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand auf keinen bestimmbaren Vorgang bezieht. Der Untersuchungsgegenstand erfasse "vielmehr die gesamte Amtsführung bestimmter Bundesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden", argumentieren die Verfassungsrichter weiter. Die im Verlangen der FPÖ beigefügte Wortfolge "Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme" sei nicht geeignet, den Untersuchungsgegenstand hinreichend zu konkretisieren.
FPÖ wütet gegen VfGH
Naturgemäß wenig Freude mit der VfGH-Entscheidung hat man bei der FPÖ: Diese sei ein "Sieg der Blockierer und Vertuscher und ein schwarzer Tag für die parlamentarische Kontrolle", meinte Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. Er ortete "keine juristische Niederlage für uns, sondern den politischen Offenbarungseid eines schwarzen Systems, das seine dunklen Machenschaften um jeden Preis im Verborgenen halten will". Die FPÖ will nun einerseits die Geschäftsordnung für Untersuchungsausschüsse reformieren - andererseits hält man an der Ankündigung fest, nun die Themen Pilnacek und Corona-Maßnahmen in separaten U-Ausschüssen abzuhandeln.
ÖVP: U-Ausschüsse "sind kein blaues Wunschkonzert"
"Untersuchungsausschüsse haben klaren verfassungsrechtlichen Regeln zu folgen und sind kein blaues Wunschkonzert", hielt dem der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger in einer Aussendung entgegen. Diese Entscheidung habe auch die FPÖ zur Kenntnis zu nehmen. Ähnlich auch SPÖ und NEOS: Parlamentarische Kontrolle sei wichtig, meinte etwa der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jan Krainer in einer Aussendung. "Allerdings ist auch wichtig, dass alles verfassungskonform ist." Das sei der FPÖ-Antrag eben nicht gewesen. Ins gleiche Horn stieß die designierte Ausschuss-Fraktionsführerin der NEOS, Sophie Wotschke. "Aufklärung und Kontrolle müssen immer auf Basis der Verfassung stattfinden."
(APA/Red)
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