Ungenaue und widersprüchliche Expertisen des Gerichtsgutachters seien von vier renommierten Universitätsprofessoren in Österreich und Deutschland "massiv in Zweifel gezogen" worden. Laut Hollaender würden mittlerweile Gutachten führender Wissenschafter - etwa vom Vorstand des Pharmakologischen Instituts der Medizinischen Universität Wien - vorliegen, "denenzufolge die Tat nicht in der seinerzeit angenommenen Art und Weise erfolgt sein kann". Der beschuldigte Heurigenwirt - im Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt, im März 2009 erhöhte der Oberste Gerichtshof (OGH) auf lebenslang - sei daher "vollständig entlastet", so der Anwalt. "Der Wiederaufnahmeantrag wurde folglich in diesem Sinne ergänzt. Nun obliegt dem Landesgericht Krems die Entscheidung darüber."
Die Wiederaufnahme war im Oktober 2018 beantragt worden. Der Verurteilte stützt sich auf zwei neue Gutachten, die sich mit der Strychnin-Menge im Hohlraum der vergifteten Praline beschäftigen. Um zu klären, ob tatsächlich neue Beweismittel vorliegen, wurden vom Wiederaufnahmesenat 16 Fragen an den gerichtsmedizinischen Gutachter gestellt. Die Antworten wurden dem Gericht Ende April dieses Jahres übermittelt, bis Mitte August hatte danach die Verteidigung Zeit zur Äußerung. Letztlich wird ein Drei-Richter-Senat über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
(APA/Red)
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