Der OGH gab der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe statt und hob das Strafausmaß von 20 Jahren auf lebenslang an.
Der Oberste Gerichtshof maß vor allem dem Punkt, dass es sich um ein “heimtückisches Attentat” gehandelt habe, großes Gewicht zu. Der Umstand, dass Helmut Osberger bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt habe, relativiere sich. “Wir sind der Meinung, da gibt es nur eine Antwort: lebenslang”, so der Vorsitzende. Hirtzberger befindet sich im Wachkoma.
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