Der Gesundheitszustand des 27-jährigen Milosav M. wäre immer noch kritisch zu sehen, wie dessen Rechtsvertretung Edgar Veith im VOL Live Interview mitteilte: Meinem Mandanten fallen selbst die täglichen Arbeiten, vom Betten machen, bis hin zur Reinigung der Zelle, sehr schwer. Auch würde der Zustand je nach Medikamentengabe schwanken.
Mandant inzwischen Einvernommen
Inzwischen wurde der Tatverdächtige laut dessen Anwalt Edgar Veith einvernommen. Beim dritten Versuch der Einvernahme, wollte mein Mandant die Einvernahme selbst zu Ende bringen obwohl ich diese aufgrund seiner Verfassung tendenziell eher abgebrochen hätte, so Veith. Der Angeklagte hätte sich zu dem Sachverhalt geäußert, könne sich jedoch nicht erklären, wie die vollzogenen Erziehungsmaßnahmen zum Tod des Kindes hätten führen können. Ein Fragekatalog würde der Staatsanwaltschaft vorliegen.
Nicht nachvollziehbare Akteneinsicht
Bereits seit zwei Monaten würde der Staatsanwaltschaft ein Antrag vorliegen, in welchem die Frage nach der Notwendigkeit der Akteneinsicht des Kinderschutzvereins L.U.C.A. in diesem Fall geklärt werden sollte. Wir können nicht nachvollziehen, warum sämtliche medizinischen Details meines Mandanten durch diesen Verein an die Öffentlichkeit gelangen sollten, kritisiert der Rechtsanwalt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Heinz Rusch dementierte diesen Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft hat Herrn Veith bereits Anfang April 2011 mitgeteilt, dass eine Akteneinsicht nur nach den Regeln der Strafprozessordnung gewährt wird.
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