Das bringt 2018: Sozial gestaffelte Pensionserhöhung

Wien. Die 2,2 Prozent gibt es bis zu einem Gesamteinkommen von 1.500 Euro. Darüber werden die Pensionen bis zu 2.000 Euro um einen Fixbetrag von 33 Euro erhöht. Die eigentlich gesetzlich vorgesehene Inflationsabgeltung von 1,6 Prozent wird bis zu einem Einkommen von 3.355 Euro gewährt. Bis zu 4.980 Euro sinkt der Prozentsatz dann von 1,6 Prozent linear auf Null ab. Darüber findet keine Erhöhung mehr statt.

Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 2,2 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um knapp 20 Euro auf 909,42 Euro. Alleinstehende mit 30 Versicherungsjahren bekommen um 22 Euro mehr und damit 1.022 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1.363,52 Euro Ausgleichszulage (bisher 1.334,17 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 140,32 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze bei 438,05 Euro
Die Geringfügigkeitsgrenze wird um rund 12 Euro auf 438,05 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.
Eher unwahrscheinlich ist, dass die von der neuen schwarz-blauen Koalition in ihrem Regierungsprogramm angekündigten Maßnahmen im Pensionsbereich schon nächstes Jahr in Kraft treten.
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