In öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken oder zum Beispiel in Ordinationen ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes Pflicht. In Handelsgeschäften hingegen müssen Kunden keine Maske tragen. Verschiedene Lebensmittelketten haben die Maskenpflicht für ihre Mitarbeiter - zum eigenen Schutz und dem der Kunden - allerdings wieder eingeführt.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat sich am Donnerstag für eine weitreichende Wiedereinführung der Maskenpflicht ausgesprochen. Dabei geht es um geschlossene Räume wie Supermärkte und Geschäfte. "Die Freiwilligkeit funktioniert nicht. Wenn es freiwillig nicht geht, muss man es verpflichtend machen, und das möglichst bald", sagte ÖAK-Präsident Thomas Szekeres bei einer Pressekonferenz.
Video: Ärztekammer für Maskenpflicht
Österreichs Zahlen seien sehr gut. "Sie steigen langsam, explodieren nicht", konstatierte der Mediziner. Es liege an uns selbst, dass das auch so bleibe. Szekeres appellierte daher einmal mehr, Abstand zu halten, Hände waschen und besonders in geschlossenen Räumen zum Mund-Nasenschutz zu greifen.
(Red., APA)
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