Ab Mittwoch gilt für den Bregenzerwald eine Ausreisetestpflicht, die alle Gemeinden mit insgesamt 30.000 Einwohnern umfasst und vorerst sieben Tage dauern soll. Ausgenommen sind unter anderem Kinder unter 10 Jahren und Schüler auf dem Schulweg. Auch für Zustelldienste im Bregenzerwald und für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen ist man von der Ausreisetestpflicht ausgenommen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
AB WANN UND BIS WANN GILT DIE AUSREISETESTPFLICHT?
Die Verordnung tritt am Mittwoch, 21. April um 00.00 in Kraft und gilt bis Dienstag, 27. April um 24.00 Uhr.
WELCHES GEBIET IST VON DER VERORDNUNG BETROFFEN?
Die Ausreisetestpflicht gilt für den gesamten Bregenzerwald, das Verlassen der Region ist nur mit negativem Testergebnis möglich.
WO WIRD KONTROLLIERT?
Nicht alle neun Straßen, die aus dem Bregenzerwald herausführen, werden ständig geöffnet und kontrolliert werden. Rund um die Uhr wird am Achraintunnel, am Wirtatobel bei Langen und an der Bödelestraße kontrolliert.
Die Achrainstraße L49 wird zwischen Alberschwende und Knie für den Individualverkehr gesperrt und ist ausschließlich für Linienbusse geöffnet.
Komplett gesperrt werden die L14 bei Buch und die L15 bei Farnach (Bildstein). Bei Lech/Warth und beim Furkajoch bleibt die Wintersperre aufrecht.
WER MUSS SICH TESTEN LASSEN?
Die Ausreisetestpflicht gilt für alle Personen, die sich im Bregenzerwald aufhalten. Ausnahmen sind in der Verordnung geregelt, siehe nächster Punkt.
WER MUSS SICH NICHT TESTEN LASSEN?
Die Ausnahmen sind in der Verordnung wie folgt geregelt:
- Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr;
- die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Gesundheitsbehörden sowie Angehörige von Rettungsorganisationen, des Bundesheeres und der Feuerwehr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. von Einsätzen;
- den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Post- und Versanddienstleistungen;
- die Durchfahrt durch den Bregenzerwald ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt;
- den Güterverkehr, Tiertransporte und den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen;
- die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen;
- die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit;
- Schülerinnen und Schüler von Schulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz und dem Privatschulgesetz sowie von land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß dem Vorarlberger Landwirtschaftlichen Schulgesetz, jedoch ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Unterricht an diesen Schulen (Hin- oder Rückfahrt).
WIRD AUCH IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN KONTROLLIERT?
Ja, auch in den Linienbussen muss ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Die Fahrgäste werden gebeten, ihren aktuellen Covid-Test bei den Kontrollstellen am Bödele, in Alberschwende und in Langen (Wirtatobel) griffbereit zu halten, damit die Kontrollen zügig durchgeführt werden können. Die Kontrollen in den Bussen werden von den MobilbegleiterInnen bzw. von Security-MitarbeiterInnen vorgenommen, die für diese Aufgabe eigens von der Vorarlberger Landesregierung ermächtigt wurden.
Um die zeitlichen Verzögerungen zu minimieren, verkehren die Busse unter leicht geänderter Linienführung:
- Die Achrainstraße L49 wird zwischen Alberschwende und Knie für den Individualverkehr gesperrt und ist ausschließlich für Linienbusse geöffnet.
- Alle Linien in umgekehrter Richtung vom Rheintal in den Bregenzerwald verkehren planmäßig.
- Die Buslinien 35, 37, 40 und 41 verkehren nach Dornbirn bzw. Bregenz auf der staufreien Route über die Achrainstraße. Achtung: Die Haltestellen Alberschwende Gschwend und Zoll sowie die Haltestellen Schwarzach Tobel bis Schwarzach Hefel werden nicht bedient.
- Die Buslinien 24 und 45 verkehren vom Rheintal kommend aufgrund der behördlichen Straßensperre nur bis Buch bzw. Bildstein. Die Haltestellen in Alberschwende werden nicht angefahren. Für den Ortsteil Fischbach wird ein Schulverkehr eingerichtet. Bitte beachten Sie den Ersatzfahrplan.
- Die Buslinien 25 und 38 verkehren planmäßig.
WELCHER TEST GILT ALS NACHWEIS?
- ein negativer Antigen-Test einer Teststation, der nicht älter als 48 Stunden ist,
- ein negativer PCR-Test, der ab Probenabnahme nicht älter als 72 Stunden ist oder
- ein registrierter Selbsttest ("Wohnzimmertest"), der nicht älter als 24 Stunden ist
Mit Nachweis eines positiven Antikörpertests (Korrelation mit einem Neutralisationstest durch Labor bestätigt und nicht älter als drei Monate) bzw. eines Absonderungsbescheids (nicht älter als sechs Monate) entfällt die Testpflicht.
WO KANN GETESTET WERDEN?
Schwarzenberg, Angelika-Kaufmann-Saal
(Anmeldung auch direkt vor Ort mit e-Card möglich)
Täglich, 6.00 bis 22.00 Uhr
Bezau, Sicherheitszentrum
Dienstag bis Samstag, 10.00 bis 18.00 Uhr
Alberschwende, Gemeindeamt
Täglich, 7.00 bis 20.00 Uhr
Andelsbuch, Rathaussaal
Täglich, 7.00 bis 17.00 Uhr
Au, Turnsaal Schule
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag, 17.00 bis 19.00 Uhr
Damüls, Tourismusbüro
Montag bis Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr
Doren, Gemeindeamt
Dienstag, 20. April, 7.30 bis 20.00 Uhr,
Mittwoch, 21. April, 15.00 bis 20.00 Uhr
Egg, Gemeindeamt
Montag, Dienstag und Samstag, 9.00 bis 19.30 Uhr
Hittisau, Gemeindeamt
Dienstag, Donnerstag und Sonntag, 16.00 bis 20.00 Uhr
Krumbach, Pfarrsaal
Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonntag, 17.00 bis 19.30 Uhr
Langenegg, Alter Kindergarten
Täglich, 17.00 bis 19.00 Uhr
Lingenau, Gemeindeamt
Dienstag 16.00 bis 20.00 Uhr, Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag 17.00 – 20.00 Uhr
Schoppernau, Franz-Michael-Felder-Saal
Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag, 17.00 bis 19.00 Uhr
Schröcken, Gemeindeamt
Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr, Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr
Sibratsgfäll, Feuerwehrhaus
Dienstag und Donnerstag 19.00 bis 20.00 Uhr, Samstag 07.30 bis 11.30 Uhr
Warth, Feuerwehrhaus
Montag, 08.00 bis 10.00 Uhr, Mittwoch, 08.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 16.00 bis 18.00 Uhr
Anmeldungen unter vorarlberg.at/coronatest .
MUSS ICH MICH ZUM TEST ANMELDEN?
Bitte beachten Sie die Vorgehensweise in den einzelnen Gemeinden. Für die neue Teststation in Schwarzenberg gibt es zwei Möglichkeiten:
- Anmeldung über vorarlberg.at/coronatest oder unter der kostenlosen Hotline 0800-201 360: Fixer Termin ohne längere Wartezeiten
- Direktanmeldung vor Ort mit e-Card
WIE KANN ICH EINE DURCHFAHRT OHNE ZWISCHENSTOPP NACHWEISEN?
Eine Durchreise ohne Zwischenstopp (Transit) durch den Bregenzerwald ist zulässig. Bei der Kontrolle muss die Durchreise ohne Zwischenstopp glaubhaft gemacht werden, beispielsweise mit einem Arbeitsnachweis des Arbeitgebers, eines Lieferscheins, eines Mailverkehrs oder Ähnliches.
ICH BIN BEREITS GEIMPFT, MUSS ICH MICH TROTZDEM TESTEN LASSEN?
Ja, es sind keine Ausnahmen für geimpfte Personen vorgesehen – ein negativer Testnachweis ist bei der Ausreise mitzuführen.
(VOL.AT)
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