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„Bregenzer Fenstersturz“-Prozess beginnt heute Nachmittag

Der 31-Jährige muss sich heute vor Gericht verantworten.
Der 31-Jährige muss sich heute vor Gericht verantworten. ©Eckert
31-jähriger Roma muss sich wegen einer Reihe von Delikten heute vor Gericht verantworten.
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"Bregenzer Fenstersturz": Gutachten erstellt
Beschuldigter (30) bestreitet Mordvorwurf
Polizist schildert Einsatz bei Bluttat in Bregenz

Von Christiane Eckert / VOL.AT

Im Juni 2018 stürzte in Bregenz im Vorkloster eine 27-jährige mehrfache Mutter aus dem zweiten Stock in den Tod. Unklar war lange, ob ihr Lebensgefährte Schuld an der Tragödie hat. „Das Verfahren wegen Mordes wurde eingestellt“, stellte Verteidiger Thomas Raneburger bereits vor Monaten klar. Was bleibt, sind eine Reihe von Vorwürfen, die darlegen, dass es in der Beziehung des Paares, die gemeinsam mehrere Kinder haben, ziemlich derb zuging. Es geht unter anderem um Drohungen, Körperverletzungen, Nötigung. Heute entscheidet das Gericht, was dem Roma, der als Bettler, Gelegenheitsarbeiter und mit kriminellen Handlungen seinen Unterhalt verdiente, vorzuwerfen ist.

Zurechnungsfähig

Das Gutachten von Reinhard Haller bestätigt, dass der Mann zum Tatzeitpunkt zwar eingeschränkt, aber doch zurechnungsfähig war. Es lag laut Haller weder ein Vollrausch, noch ein, die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Affekt vor. „Vielmehr ist sein Handeln im Zusammenhang mit seiner Dissozialität beziehungsweise seiner allgemeinen Delinquenzbereitschaft zu sehen“, befand Haller in seiner schriftlichen Expertise. Haller sieht das damalige Verhalten des Mannes als Beziehungsdelikt mit stark wirksamen situativen  Faktoren. Man wird sehen, was der wegen mehrerer Delikte Angeklagte selbst zu sagen hat, gehört werden sollen auch einige Zeugen. Der Prozess ist bis 18 Uhr anberaumt.

Angeklagter hält sich kurz

Zu Prozessbeginn wird als Erstes der 31-jährige Angeklagte einvernommen. Nach der Überprüfung der Personalien entscheidet sich dieser jedoch, zur Sache nicht mehr viel zu sagen. Warum er nicht antwortet, will die Richterin wissen. „Wenn ich nicht antworten will, dann antworte ich nicht“, zeigt er sich kurz angebunden. Zumindest das Verhältnis von Täter und Opfer kann geklärt werden. Das Paar war bis 2013 verheiratet, dann geschieden, aber wieder als Lebensgefährten zusammen. Derzeit werden weitere Zeugen einvernommen, am Beginn ist die Freundin des Bruders des Angeklagten am Wort.

Zeugen gehört

Im Prozess wurden mittlerweile neun Zeugen einvernommen. Aus den Aussagen der Angehörigen wird klar, dass das Paar offenbar öfters Streit hatte. Einmal schnitt der Eifersüchtige seiner Ex-Frau in einem Waldstück die Haare ab und verletzte sie dabei angeblich leicht. Dafür, so will es angeblich ein „Roma-Gesetz“, bezahlte er den Eltern der Gedemütigten 3000 Euro. „Ja das stimmt“, gibt der Mann, der im Übrigen nicht viel sagen will, an. Was die Drohung, die Waffe notfalls auch gegen die Polizisten zu richten betrifft, bestätigen die Beamten, dass der Angeklagte damals in Bregenz schon geäußert habe, dass er auch auf die Einsatzkräfte schießen werde, wenn die Wohnung gestürmt würde. Da viele der Aussagen jeweils in Rumänisch übersetzt werden müssen, zieht sich das Verfahren.

Ende des Beweisverfahrens

Zeugin Nummer neun wurde die zweite Schwester der Verstorbenen einvernommen. Auch sie skizziert die Beziehung ihrer Schwester zu dem Angeklagten als problembeladen und von Gewalt geprägt. Verteidiger Thomas Raneburger schildert in seinem Schlussplädoyer hingegen, dass sich das Paar gegenseitig nichts schenkte. Dass die Frau den Mann anspuckte und damit demütigte, kam zu Tage. Dass es regelmäßig laut zuging, wobei beide sehr aggressiv auftraten, bestätigt auch eine unbeteiligte Nachbarin, wo die Romafamilie eine Zeit lang wohnte. „Die Familien der Frau und des Mannes sind seit dem tödlichen Zwischenfall verfeindet“, ist Raneburger auch klar, warum von der einen Seite durchwegs belastende Aussagen kommen.

Nicht ums Geld

Doch eines scheint klar: Den Hinterbliebenen der Frau geht es nicht ums Geld, denn als ihr Anwalt Stefan Denifl den Anspruch auf Trauerschmerzengeld vorbringt, wollen die Frauen, dass dieser zurück gezogen wird. „Von dem wollen wir kein Geld“, scheinen sie zu stolz zu sein, um vom Angeklagten Geld anzunehmen. Lediglich die Bestattungskosten, für die alle Geschwister zusammen legten, wollen sie von ihrem Ex-Schwager ersetzt haben. Die Richterin unterbrach die Verhandlung für eine Dreiviertelstunde, danach wird das Urteil verkündet und begründet.

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