Diese hatte ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung begonnen und die deutschen Kollegen um Übernahme ersucht, so Sprecher Heinz Rusch zur APA. Die deutsche Staatsanwaltschaft lehnte aufgrund der anderen Rechtslage in Deutschland ab.
Fall sorgte für Schlagzeilen
Die aus 99 Zwölf- bis Vierzehnjährigen und acht Begleitpersonen bestehende Gruppe aus einem Gymnasium in Maxdorf in Rheinland-Pfalz war am 7. Juni auf einer nicht beschilderten Tour auf dem schmalen Heuberggrat, der laut Polizei "Schwindelfreiheit, Trittsicherheit sowie Erfahrung im alpinen Gelände erfordert", in Bergnot geraten. Grundlage für die Auswahl der Tour war eine Bewertung auf einer Bergsteigerseite im Internet gewesen. Etwa 70 Personen wurden mit zwei Hubschraubern mittels Taubergung und Evakuierungssets geborgen, die anderen stiegen von der Bergrettung begleitet ab. Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen und Unverständnis gesorgt. Die Kosten für den Einsatz der Bergrettung beliefen sich auf über 13.000 Euro, die in der Folge das Land Rheinland-Pfalz übernahm.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte in der Sache noch im Juni nach einer Strafanzeige sowie von Amts wegen ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt gegen den verantwortlichen Lehrer eingeleitet, so ihr Sprecher und Behördenleiter Oberstaatsanwalt Hubert Ströber zur APA. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelte ihre Erkenntnisse im Juli an die Pfälzer Kollegen und bat um Übernahme der Strafverfolgung.
So lief der Einsatz im Kleinwalsertal ab:
Gemeingefahr ist in Österreich anders geregelt als in Deutschland
Seine Behörde habe dieses Ersuchen jedoch ablehnen müssen. "Die Gemeingefahr ist in Österreich anders und weiter gefasst", erklärte Ströber die unterschiedliche Rechtslage. Weil laut dem vorliegenden Abschlussbericht zudem weder Schüler noch Lehrpersonen verletzt worden seien, habe auch der Tatbestand einer Körperverletzung im Amt nicht gegriffen, so der Behördenleiter. Das Verfahren gegen den Lehrer war daher einzustellen, was mit Ende August auch geschehen sei. "Es wurde hier keine Strafnorm verletzt. Der mitgeteilte Sachverhalt hat uns keine Möglichkeit gegeben, strafrechtlich aktiv zu werden", so Ströber. Es sei nun Sache der österreichischen Behörde, wie sie weiter vorgehe. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, teilte auf Anfrage mit, dass nun Feldkirch die Ermittlungen weiterführe. Die Dauer sei derzeit nicht absehbar.
Diese Strafen könnte es geben
Wer in Österreich fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben "einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt", muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, in schweren Fällen bis zu drei Jahren bzw. sechs Jahren Haft. In Deutschland zählen zu den gemeingefährlichen Straftaten unter anderem Brandstiftungsdelikte, Eingriffe in den Verkehr oder das Herbeiführen einer Explosion oder Überschwemmung. Ein Sachverhalt wie jener im Kleinwalsertal ist dabei nicht gedeckt.
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(APA)
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