Anwalt zieht wieder gegen Mautbefreiung vor Gericht

Der Dornbirner Anwalt vertritt sich selbst, im Auftrag der von der Mautbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems betroffenen Vorarlberger Gemeinden und Diepoldsau, wie der ORF Vorarlberg berichtet.
Ziel Verfassungsgerichtshof
Schelling war ohne Vignette bei Klaus auf der A14 unterwegs und hat dafür eine Strafe bekommen. Seine Beschwerde bringt er jetzt mit dem Argument vor das Landesverwaltungsgericht, dass eine Mautbefreiung für die gesamte Autobahn gelten müsse, wenn dies von Hörbranz bis Hohenems der Fall sei - ansonsten wäre die Mautbefreiung verfassungswidrig.
Im Herbst wird die erste Individualbeschwerde, die auch Schelling im Auftrag der Gemeinden eingebracht hatte, in Wien verhandelt.
Um mit der aktuellen Beschwerde ebenfalls vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu können, muss diese aber erst vom Landesverwaltungsgericht an den VfGH weitergeleitet werden.
Ärger mit der Mautbefreiung
Die Mautbefreiung hat zum Ziel den Großraum Bregenz vom Ausweichverkehr zu entlasten. Dadurch fühlen sich aber die hinter den Beschwerden stehenden Gemeinden Hohenems, Lustenau, die Kummenberg-Gemeinden und das schweizerische Diepoldsau benachteiligt, weil der Ausweichverkehr jetzt durch deren Ortsgebiete fließe. Seit 15. Dezember 2019 gilt die Mautbefreiung.
(VOL.AT)
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