Wie der ORF Vorarlberg am Samstag berichtete, wurde die Beschwerde von einer Lustenauerin eingebracht.
Sie handelte stellvertretend für die Gemeinden Hohenems, Lustenau und Diepoldsau (CH), da die Gemeinden selbst in dieser Causa den Verfassungsgerichtshof nicht einschalten können.
Entscheidung wird dauern
Die Beschwerdeführerin will erreichen, dass das entsprechende Gesetz geändert wird. Der Anwalt der Lustenauerin, Karl Schelling, rechnet bis spätestens Sommer mit einer Entscheidung, ob der VfGH sich überhaupt mit der Beschwerde beschäftigt. Er sehe die formalen Hürden für sehr hoch an; wenn sich der VfGH jedoch entscheide, die Beschwerde anzunehmen, sehe er gute Chancen, dass die Mautbefreiung rückgängig gemacht werde, wird Schelling in dem ORF-Bericht zitiert. Selbst dann dürfte es aber mindestens ein Jahr bis zur Entscheidung dauern.
Gemeinden gehe auf Barrikaden
Die hinter der Beschwerde stehenden Gemeinden fühlen sich durch die seit 15. Dezember geltende Mautbefreiung zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und Hohenems benachteiligt, weil sie Ausweichverkehr durch ihr Gemeindegebiet befürchten. Sie haben bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.