Von Christiane Eckert/VOL.AT
Im Mai 2017 brannte in der Bludenzer Wohnsiedlung „Tränkeweg“ die Tiefgarage. Vier Autos standen im Vollbrand, etliche weitere wurden schwer beschädigt. Die Garage ist sanierungsbedürftig, zehn Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Rund 150 Helfer waren im Einsatz.
Verantwortlich für das 670.000 Euro-Chaos: Ein damals 30-Jähriger Süchtiger, der an jenem Abend reichlich Alkohol und Tabletten konsumierte und danach das Auto seiner Mutter anzünden wollte. Mit ihr hatte er kurz zuvor gestritten. Das Aceton im Kühlschrank schien ihm ein geeignetes Mittel, ihren Wagen zu demolieren und sich so an ihr zu rächen.
Genug erkannt
Das Verfahren kreiste lange um die Frage, ob der junge Mann in jener Nacht zurechnungsfähig war und überhaupt wusste, was er tat. Und ob er in Kauf nahm, dass dabei ein großer Schaden entsteht. „Ja“ sagt das Gericht, nachdem Gerichtspsychiater Reinhard Haller ausführte, dass die Zurechnungsfähigkeit zwar eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen war.
Der Mann war bereits schon einmal wegen einer Rauschtat verurteilt worden. Nun muss er wegen der Brandstiftung und noch zwei kleinerer, unbedeutenderen Delikten für acht Monate in Haft. Dazu wurden 16 Monate auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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