Erster Teil des neuen Waffengesetzes gilt ab heute – das ändert sich jetzt

So gibt es etwa einen verbesserten Behördenaustausch. Waffenbehörden können bei Antrag eines waffenrechtlichen Dokuments Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres, das sogenannte Stellungsergebnis, anfordern. Eine zweite Etappe an neuen Gesetzen soll Mitte 2026 in Kraft treten, hieß es am Freitag aus dem Innenministerium.
Amoklauf in Graz als Anlassfall
Nach der Amoktat in Graz, dem Anlassfall für die Änderungen, kann im Falle einer Untauglichkeit aufgrund psychologischer Auffälligkeiten bei der Stellung von nun an vonseiten der Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass verwehrt werden. Auch nimmt ein abgeschlossener Kauf mehr Zeit in Anspruch, da eine verlängerte Abkühlphase in Kraft tritt.
Die Frist von Kauf bis Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Dies soll dazu führen, dass Männer und Frauen nicht in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen reflexartig erwerben können. Der Schütze des Amoklaufs in Graz, der im Juni zehn Menschen tötete, hatte die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden sind.
Zweite Phase ab Mitte 2026
"Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, kommen bis Mitte nächsten Jahres", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Strengere Prüfungen und neue Regeln ab Mitte 2026
Eine zweite Welle an Änderungen wird für Mitte des kommenden Jahres – nach Umprogrammierung des Zentralen Waffenregisters – in Aussicht gestellt. Zu diesem Zeitpunkt gelten strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens.
Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Zudem gilt dann eine Sperrfrist von zehn Jahren für all jene, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden.
Schärfere Auflagen beim Waffenverkauf
Künftig wird das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 25 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden.
Die Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen dauert bei Erstausstellung fünf Jahre lang. Zudem werden der Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse im Umkreis von Schulen und Kindergärten gestattet. Die Regeln bei privatem Waffenverkauf sollen auch nochmals strenger gemacht werden.
(APA)
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