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Mit über 200 km/h: Schweizer Polizei stoppt Raser

Polizei stoppt Raserduo auf der A1 – Autos beschlagnahmt. (Symbolbild)
Polizei stoppt Raserduo auf der A1 – Autos beschlagnahmt. (Symbolbild) ©Kapo St.Gallen
Zwei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren haben sich in der Nacht auf Sonntag auf der A1 offenbar ein Rennen geliefert. Die Polizei stoppte sie bei der Raststätte Thurau – ihre Führerausweise sind weg, die Autos beschlagnahmt.

In der Nacht auf Sonntag, dem 12. Oktober 2025, gegen 01:30 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen auf der A1 in Fahrtrichtung Zürich ein ungewöhnliches Fahrverhalten auf: Zwei Autos fuhren nebeneinander, bremsten wiederholt ab – und beschleunigten dann massiv. Der Tacho der Einsatzkräfte zeigte zwischenzeitlich über 200 km/h an - weit über dem Erlaubten.

Führerscheine abgenommen, Autos sichergestellt

Die beiden Lenker, zwei Schweizer im Alter von nur 18 und 19 Jahren, fuhren schließlich bei der Raststätte Thurau Nord von der Autobahn ab. Dort konnten sie von der Polizei kontrolliert werden. Die Konsequenzen folgten prompt: Beide Männer mussten ihre Führerscheine auf der Stelle abgeben, die Fahrzeuge wurden sichergestellt.

Strafuntersuchung eingeleitet - War es ein Straßenrennen?

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat eine Strafuntersuchung eingeleitet. Im Raum steht nicht nur der Vorwurf der Raserei, sondern auch der Verdacht auf ein verbotenes Autorennen auf öffentlicher Straße – ein besonders schwerer Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG).

Wie die Kantonspolizei mitteilt, werde derzeit genau abgeklärt, ob sich die beiden jungen Männer tatsächlich ein Rennen geliefert haben.

Was den beiden Männern jetzt droht

Im Falle einer Verurteilung drohen den beiden mutmaßlichen Rasern Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu vier Jahren, wie es Artikel 90 Absätze 3 und 4 SVG vorsehen. Bei solchen schweren Delikten ist eine notwendige Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben – das bedeutet, dass die Beschuldigten nicht auf einen Rechtsanwalt verzichten dürfen.

Zusätzlich droht ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren.

(VOL.AT)

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