Zu schnell in der 50er-Zone: Schweizer Raser muss fast 14.000 Franken zahlen

Bereits im Jänner dieses Jahres war der Mann vom Bezirksgericht Hinwil zu einer bedingten Geldstrafe von über 11.000 Franken verurteilt worden – wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass. Die Probezeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Wie die "Linth-Zeitung" zuerst berichtete, bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits drei weitere bedingte Strafen.
Auch seine Aktivitäten im Jahr 2022 werfen ein bezeichnendes Licht auf den Hintergrund des Mannes. Gemeinsam mit einem Gesinnungsgenossen hatte er damals unter falschem Namen ein Pfadfinderheim im zürcherischen Rüti gemietet. Die angeblich harmlose Wandergruppe entpuppte sich als ein konspiratives Treffen von rund 60 Rechtsextremen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich. Der Abend endete mit Nazi-Parolen wie "Sieg Heil" und "Ausländer raus".
Strafverschärfung wegen Rückfallgefahr
Das jüngste Verkehrsdelikt war für die Staatsanwaltschaft nun offenbar zu viel. Im Strafbefehl ist zu lesen: "Es ist zu erwarten, dass er weitere Straftaten begehen wird." Das führte dazu, dass die zuvor bedingte Geldstrafe nun nicht nur fällig wird, sondern sogar erhöht wurde. Der Mann muss 120 Tagessätze zu je 110 Franken bezahlen – also 13.200 Franken – zusätzlich kommen Verfahrenskosten hinzu. Zahlt er nicht, drohen ihm 120 Tage Haft.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(VOL.AT)
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