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Kennzeichen bekannt, doch das Auto bleibt stehen: Warum sich die Haltersuche beim Dauerparker hinzieht

Das Kennzeichen war bekannt, trotzdem steht das Auto noch da.
Das Kennzeichen war bekannt, trotzdem steht das Auto noch da. ©VOL.AT/Mayer, zVg, Canva
Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Obwohl das Kennzeichen eines seit Jahren abgestellten Honda anfangs klar ersichtlich war, bleibt das Fahrzeug unbewegt am Parkplatz in der Blumenstraße stehen. Warum die Stadt nicht sofort handeln kann.

Der Fall eines blauen Honda, der seit mehreren Jahren unbewegt am Parkplatz Blumenstraße steht, sorgt für Unverständnis bei Anrainern und Lesern. Trotz der langen Standzeit bleibt das Fahrzeug bislang scheinbar unangetastet. Doch warum dauert es so lange, den Halter ausfindig zu machen und das Auto zu entfernen?

Das Fahrzeug steht unbewegt am Parkplatz. ©VOL

Kennzeichen war anfangs montiert

Zur Erinnerung: Zumindest bis 2024 trug das Fahrzeug noch ein Schweizer Kennzeichen. Auf einem Leserfoto ist es noch zu erkennen – ebenso mehrere Strafzettel, die sich auf der Windschutzscheibe angesammelt hatten. Inzwischen wurde das Kennzeichen entfernt. Das Fahrzeug steht weiterhin verdreckt und mit Laub bedeckt vor Ort.

Welche Möglichkeiten hätten Behörden?

Behörden wie die Stadt können den letzten Eigentümer über die Fahrgestellnummer ausfindig machen, wie ältere Fälle aus Vorarlberg zeigen. Auch eine Abfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt in der Schweiz wäre durchaus denkbar. Möglich ist sogar ein Amtshilfeersuchen an die Schweizer Behörden.

Wird der letzte Besitzer gefunden, dann folgt die Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges. Er müsste für die Kosten aufkommen. Ist der Besitzer nicht auffindbar, kommt es zu einem Verwaltungsverfahren. Der Pkw geht nach einiger Zeit in den Besitz der Gemeinde über. Dann kann er auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden.

Auf einem Leserfoto aus dem Jahr 2024 sieht man noch ein Kennzeichen und Strafzettel. ©zVg

Warum ist die Halterermittlung so schwierig?

Die Stadt Bregenz erklärt: "Das bloße Abstellen eines Autos mit Kennzeichen über längere Zeit ist keine Straftat, sondern ein Parkdelikt." Solche Verstöße würden von der Stadtpolizei mit Strafzetteln geahndet. Nachdem das Kennzeichen entfernt wurde, liege der Tatbestand "Parken ohne Kennzeichen" vor. "Dieser gilt rechtlich als Dauerdelikt, das nur einmal bestraft werden kann", so die Stadt. Gleichzeitig erfülle er nicht die Voraussetzungen für ein Abschleppen. Dafür müsste "eine akute Gefahr vorliegen, etwa durch auslaufende Flüssigkeiten, oder das Auto müsste als Wrack eingestuft werden – beides ist hier nicht gegeben."

Eigentümer-Identifizierung "tatsächlich schwierig"

Auf die Frage nach einer Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden verweist die Stadt auf die komplizierte Situation: "Die Identifizierung des Eigentümers – über Fahrgestellnummer oder Kennzeichen – ist tatsächlich schwierig." In der Schweiz seien die Verwaltungswege anders organisiert. "Die Herausgabe von Halterdaten dauert entsprechend länger – sofern die zuständigen Stellen darin überhaupt einen ausreichenden Grund sehen."

Kein eigener Abstellplatz für sichergestellte Fahrzeuge

Die Rechtslage sei komplex, betont die Stadt auf Anfrage von VOL.AT. "Auch wenn der Ärger vieler Bürgerinnen nachvollziehbar ist, müssen klare gesetzliche Kriterien erfüllt sein, um ein Fahrzeug entfernen zu dürfen", verdeutlicht ein Sprecher. Zudem habe die Stadt Bregenz – anders als große Städte wie Wien – keinen eigenen Abstellplatz für sichergestellte Fahrzeuge. "Ein solcher müsste auf Kosten der Steuerzahlerinnen angemietet oder errichtet werden, was derzeit nicht vorgesehen ist", so die Rückmeldung.

Das Fahrzeug steht heute verdreckt und ohne Kennzeichen auf dem Parkplatz. ©VOL

Ein Test von VOL.AT zeigt: Auch, wenn das ehemalige Kennzeichen bekannt ist, kommt man damit nicht unbedingt zum Halter. Eine Halterabfrage über das Schweizer Portal "eautoindex.ch" ist zwar recht schnell und unkompliziert, doch sie liefert leider kein Ergebnis.

Das sagt die BH Bregenz

Die Polizeiabteilung der BH Bregenz erklärte auf VOL.AT-Anfrage, dass bei einer Anfrage mit Kennzeichen oder Fahrgestellnummer geprüft werden könne, ob ein Fahrzeug noch zugelassen sei. Bei ausländischen Fahrzeugen habe die Behörde jedoch keine Zuständigkeit. Stadt und Polizei können selbst Halterabfragen durchführen. Strafzettel oder Parktickets, wie es sie anfangs beim Dauerparker gab, fallen in die Zuständigkeit der Strafabteilung, die Fahrer auch im Ausland ausforscht.

Es komme öfter vor, dass ausländische Fahrzeuge in Vorarlberg abgestellt werden, so die Rückmeldung der BH Bregenz. Die ausländische Behörde könne über die Fahrgestellnummer den Halter ermitteln, falls er noch festzustellen sei. Für die Entsorgung eines Fahrzeuges, das die Umwelt belaste (etwa durch den Austritt von Öl), sei ebenfalls die BH zuständig (Abteilung Gewerbe).

Update: Fahrzeughalter durch BH ermittelt

VOL.AT erhielt eine Rückmeldung der Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz der BH Bregenz. "Die Anzeigen der Stadtpolizei sind bei uns eingelangt und wir wurden als Verwaltungsstrafbehörde tätig", informiert die Behörde. "Im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren konnte der Fahrzeughaltende ermittelt werden." Details zum Ausgang des Verwaltungsstrafverfahren könne man aktuell nicht geben. "Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist jederzeit bereit, an einer rechtlich möglichen Lösung mitzuwirken."

(VOL.AT)

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