Vater (28) schlug vier Monate alte Tochter ins Gesicht und masturbierte neben ihr
Ein 28-jähriger Mann aus dem Burgenland stand am Montag wegen Misshandlung seiner vier Monate alten Tochter vor dem Landesgericht Eisenstadt. Zusätzlich masturbierte er im Beisein des Babys. Ihm werden auch Stellbetrug, Körperverletzungen und Drohungen gegen seine Ex-Lebensgefährtin vorgeworfen.
Beweismaterial: Einstündiges Video
Ein Video vom 6. Juli 2022 diente als Beweismittel für die Übergriffe. Es zeigt, wie der mehrfach vorbestrafte Mann das Kind wiederholt ins Gesicht und auf den Kopf schlug. Der Täter verhinderte das Schreien des Kindes, indem er ihm den Mund zu hielt und sein Gesicht mit einer Decke bedeckte. Er schüttelte zudem das Baby heftig, was laut der vorsitzenden Richterin glücklicherweise ohne schwere Folgen blieb.
Die Mutter des Kindes beschrieb das Opfer als ein normalerweise ruhiges Baby, das jedoch in ihrer Abwesenheit durch den Vater misshandelt wurde. Ihre mittlerweile fast zwei Jahre alte Tochter spreche noch immer nicht, sagte die Mutter. „Ich hoffe, sie ist nicht zurückgeblieben“, meinte sie. Es könne sein, dass man die Schäden der Misshandlungen erst später erkenne, berichtete BVZ.at.
Weitere Vorwürfe
Neben der Misshandlung wurden dem Angeklagten auch Betrugsdelikte zur Last gelegt, darunter der nicht bezahlte Kauf von Trampolinen und Basketballkörben, was einen finanziellen Schaden von über 5.000 Euro verursachte. Der Angeklagte gestand zudem erhebliche Schulden angehäuft zu haben.
Der Angeklagte schilderte dem Gericht seine persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten, einschließlich seines erfolglosen Versuchs, sich das Leben zu nehmen, und seiner freiwilligen psychiatrischen Behandlung. Er äußerte Bedauern über sein Handeln und die Auswirkungen auf seine Tochter.
Das Urteil
Letztlich wurde der Vater zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, zusätzlich zu einer bereits früher ausgesprochenen bedingten Haftstrafe. Des Weiteren wurde ihm auferlegt, an seine Tochter 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Teil der Betrugsvorwürfe endete in einem Teilfreispruch, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
(VOL.AT)
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