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Lopoca: Wie steht es heute um die Geschädigten?

Dr. Franz Valandro gibt Einblick in den aktuellen Stand rund um Lopoca-Geschädigte.
Dr. Franz Valandro gibt Einblick in den aktuellen Stand rund um Lopoca-Geschädigte.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Lange Zeit war es still um den in die Schlagzeilen geratenen „Glücksspielanbieter“. Auf VOL.AT-Anfrage zeigt sich aber, dass sich immer noch Geschädigte bei der Arbeiterkammer melden.
Streit zwischen AK und Lopoca

"Vorarlberg war definitiv einer der Hotspots in ganz Österreich, wenn es um Lopoca geht", informiert Dr. Franz Valandro von der Arbeiterkammer.

Der Sozialpartner hatte damals die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um dem "Multilevel-Marketing-Dienstleister" das Handwerk zu legen.

"Tausende Betroffene allein in Vorarlberg, einem Lopoca-Hotspot"

Die Staatsanwaltschaft ermittelte ebenfalls, stellte das strafrechtliche Verfahren aber ein. Trotzdem dürften laut des AK-Konsumentenschützers tausende Vorarlberger zu den Betroffenen zählen, hunderte Geschädigte hätten sich allein bei seiner Institution gemeldet.

"Durch die Änderungen im Glücksspielgesetz wurde dieser Art von dubioser Geschäftemacherei glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben, zumindest wenn es um lizenzlose Anbieter geht. Die Anbieter werden aber weiterhin, auch durch die gesetzliche Lage in Malta, von wo aus vieler solcher Unternehmen agieren, geschützt", führt AK-Experte Valandro weiter aus.

Dr. Franz Valandro von der Vorarlberger Arbeiterkammer. ©Bischof

Über Sammelverfahren
sein Geld zurückbekommen

In sogenannten Sammelverfahren richten sich inzwischen viele Betroffene des "Pyramidensystems" auch an die Arbeiterkammer, die Chancen stehen gut, dass sie zumindest Summen zwischen 5000 und 10.000 Euro zurückbekommen.

Die Aktivitäten des Unternehmens in diesem Segment seien aber inzwischen sehr eingeschränkt, auch wenn sich Lopoca in Vorarlberg großer Beliebtheit erfreut habe. Generell sei es um die "Multilevel-Marketing-Unternehmen" eher ruhiger bestellt, was auch der fehlende, direkte persönliche Kontakt während der Pandemie mit sich gebracht habe. Mutmaßliche Geschädigte können sich aber weiterhin an den Konsumentenschutz der Vorarlberger Arbeiterkammer wenden.

Auf VOL.AT-Anfrage war der Lopoca-Geschäftsführer nicht erreichbar.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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