So viele Personen haben sich 2022 über eine Sterbeverfügung erkundigt

Es gibt Diskussionsbedarf: Das Sterbeverfügungsgesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Wegen gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Gründe wurden bislang allerdings keine spezifischen Daten zu Sterbeverfügungen und assistiertem Suizid auf Länderebene veröffentlicht. Dagegen regt sich Widerstand. Der Patientenanwalt Alexander Wolf war am Donnerstag bei "Vorarlberg Live" und äußerte heftige Kritik.
136 Sterbeverfügungen errichtet
Zum Hintergrund: "Mit dem Sterbeverfügungsgesetz kommt der Gesetzgeber dem Grundrecht auf Selbstbestimmung nach und ermöglicht Personen, ihr Leben nach einem freien und selbst bestimmten Entschluss zu beenden und sich dabei allenfalls auch der Hilfe einer dazu bereiten dritten Person zu bedienen."
In Österreich wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 1. Februar 2023 insgesamt 136 Sterbeverfügungen errichtet, 112-mal wurde das tödliche Präparat ausgegeben. Zehn tödliche Dosen wurden wieder zurückgegeben. 69 Menschen hätten außerdem seit Inkrafttreten des Gesetzes ein erstes Aufklärungsgespräch geführt. Nur Zahlen für die einzelnen Bundesländer waren eben nicht bekannt.
Wolf hat das in Bezug auf Vorarlberg geändert. "Im Jahr 2022 haben sich 15 Personen über die Sterbeverfügung an sich erkundigt, im Jahr 2023 bereits elf Personen", berichtet der Anwalt. "Im Jahr 2022 wurden seitens der Patientenanwaltschaft drei Sterbeverfügungen errichtet, im Jahr 2023 ebenso drei Verfügungen, wobei bei diesen zuletzt genannten Verfügungen die Vorarbeiten Ende 2022 erbracht wurden."
Ein weiterer Aufreger in den vergangenen Jahren: die Corona-Pandemie und der Umgang damit. Auch dazu gab der Patientenanwalt einen Einblick. Die Diskussionen über Folgen aus der Impfung sind in vollem Gange.
Die ganze Sendung
Die Sendung "Vorarlberg LIVE" ist eine Kooperation von VOL.AT, VN.at, Ländle TV und VOL.AT TV und wird von Montag bis Freitag, ab 17 Uhr, ausgestrahlt. Mehr dazu gibt's hier.
(VOL.AT/VN)
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