Abgeschobener Lehrling erhält neues Verfahren
Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden am Mittwoch am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Die Rechtsmittelfrist endet in zwei Wochen. Das berichten die "Vorarlberger Nachrichten" in ihrer Donnerstag-Ausgabe .
Zurück an den Start
Wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) binnen dieser Frist kein Rechtsmittel einlegt, geht das Verfahren um den Aufenthaltstitel des Pakistanis zurück an den Start. Der 29-Jährige befindet sich seit der Abschiebung in seinem Heimatland und konnte auch bei der Verhandlung am Mittwoch nicht anwesend sein, da er nicht mehr rechtzeitig ein Visum erhielt.
Kein positiver Asylbescheid
Abbas war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Wenige Tage, bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung Abbas vollzogen.
Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abschiebung als rechtswidrig.
Fall schlug hohe Wellen
Der Fall schlug in Vorarlberg und Österreich große Wellen, weil Abbas zum Zeitpunkt seiner Abschiebung Lehrling in einer Pizzeria war und als gut integriert galt - so konnte er etwa ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen sowie rund 1.000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung und einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs. Auch deshalb wurde aus Vorarlberg der Ruf nach einem Mitspracherecht der Länder beim humanitären Bleiberecht laut. Ebenso bezogen sich die in Vorarlberg durchgeführten Demos der Plattform "Uns reicht's" für ein menschliches Fremden- und Asylrecht direkt auf das Schicksal von Abbas.
(APA)
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